Richtige Buchung bei Rechnungen an Ltd / limited

  • Ich bin am verzweifeln ... ?( ?( ?( ?( ?( ?(


    Ich
    habe einen Auftraggeber mit einer LTD, Sitz in Deutschland, (Wohnort
    Spanien) an diesen ich Rechnunge ohne MwSt. stelle (da er so gewünscht
    hat & selber die Steuern abführt). Dienstleistungsort ist ebenfalls
    Deutschland.


    Frage 1) Was für einen Zusatz bekommt die Rechnung
    unten (Erweitert / Sonstiges / Abweichendes Erlöskonto MwSt. frei
    (1Positionen), um zu erklären warum keine MwSt. berechnet wurde. Ich
    habe dort so viele Auswahlmöglichkeiten. Zur Info: unter den Stammdaten
    ist schon angegeben, daß der KD ohne MwSt berechnet wird & seine
    UstID angegeben. Bzw MUSS ich dort überhaupt etwas angeben?


    Frage
    2) Dadurch das ich nicht weiß, was ich dort angeben soll / muss -
    werden bei der Umsatzsteuer Voranmeldung die jeweiligen Summen der
    Rechnungen an die Ltd. in die falsche Zeile (falsch: Zeile 42 / Feld 45)
    geschrieben. Die Summen müssen aber in Zeile 41 / Feld 21 stehen. (Laut
    Bundeszentralamt für Steuern)


    So - nun bin ich mal gespannt auf eure Antworten 8)


    Bis dato habe ich alles per Hand später geändert, aber das ist ja keine Dauerlösung .... :D

  • Moin,
    eine Firma mit Sitz in D eine Rechnung ohne MwSt?
    Wie soll das begründet werden? Wenn seine Firma in Spanien wäre, sähe das anders aus, aber so?
    Na vielleicht meldet sich das Steuerfachhäschen mal dazu.... ;)

  • Ltd Firmensitz in England; Adresse in Köln ist ein "Briefkasten-Büro" - privat wohnen in Spanien. Ich weiß - etwas kompliziert und "eigentlich" ist der Auftraggeber auch vertrauenswürdig ... UstID ist geprüft - allso da ist alles ok

    • Offizieller Beitrag

    Ausgehend davon dass der TE die Kennziffer 21 ansteuern solle, handelt es sich um
    "Erlöse aus im anderen EG-Land steuerpfl. sonstig. Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatz Steuer schuldet offen."
    Wählt man diesen Satz aus trifft man auf Konto 8036 und die Kennziffer 21 USTVA wird korrekt bebucht.


    Achtung:
    Die USTVA zeigt den Betrag zum Zeitraum der Erstellung der Rechnung an und nicht zum Zeitpunkt mit Erhalt der Geldes.



    Dazu hätte ich gerne eine Klärung und Gesetzesverweise (siehe hier ). Wann ist denn der Zeitpunkt der Steuermeldung im Formular der USTVA? Dazu findet man vergeblich und nichts. Ausgiebig wird beschrieben wohin welcher Sachverhalt gebucht wird. Es wird nur vom Zeitpunkt der Steuerentstehung allgemeiner Art geschrieben.
    Aber hier beißt sich m.E. das Verständnis für die Istversteuerung: mit Einnahme des Geldes entstände erst die Steuer. Wann ensteht die Verpflichtung zur Angabe im Formular der USTVA?


    Bei der ZM ist es klar formuliert: dort wird der Betrag mit Rechnungstellung erstellt.
    Aber würde bei Zahlungseingang eine Angabe der Beträge für innergemeinschaftliche Lieferungen und sonstigen Leistungen reichen?


    Zitat:
    § 13 Entstehung der Steuer
    (1) Die Steuer entsteht 1.
    für Lieferungen und sonstige Leistungena)
    bei
    der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz
    1) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen
    ausgeführt worden sind.


    Ist das die Antwort für Istversteuerer bezüglich des Zeitpunktes des Eintrages in die USTVA? Das heisst schon vor Vereinnahmung?


    P.S.:
    Verbesserungsvorschlag: Immer noch nicht korrekt sind die Ziffern bei Leistungen es bleibt bei einer null.


    Danke schön :)

  • Ltd Firmensitz in England; Adresse in Köln ist ein "Briefkasten-Büro" - privat wohnen in Spanien. Ich weiß - etwas kompliziert und "eigentlich" ist der Auftraggeber auch vertrauenswürdig ... UstID ist geprüft - allso da ist alles ok


    Wenn die Ltd. in Deutschland eine "Niederlassung" hat und hier Geschäfte betreibt, unterliegt sie meiner Ansicht nach dem deutschen Steuerrecht (einschl. Umsatzsteuer). Hat die Ldt. eine deutsche oder englische VAT ID? Ich würde hier ein steuerliche Beratung empfehlen oder Dein FA um Rat fragen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Ich habe einen Auftraggeber mit einer LTD, Sitz in Deutschland, (Wohnort Spanien) an diesen ich Rechnunge ohne MwSt. stelle (da er so gewünscht hat & selber die Steuern abführt). Dienstleistungsort ist ebenfalls Deutschland.


    Wir sind im deutschen Steuerrecht nicht bei "Wünsch Dir was": Die Rechnung über die in Deutschland ausgeführte Leistung für eine Körperschaft mit Sitz in Deutschland ist nach deutschen Steuerrecht umsatzsteuerpflichtig auszustellen.


    Hierzu nachzulesen:

    Zitat von §3a (2) UStG Ort der sonstigen Leistung

    Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Absätze 3 bis 8 und der §§ 3b, 3e und 3f an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Wird die sonstige Leistung an die Betriebsstätte eines Unternehmers ausgeführt, ist stattdessen der Ort der Betriebsstätte maßgebend.


    Um was für eine Leistung handelt es sich genau?

  • Eine UstID aus England; es handelt sich um Eventbetreuung ....
    Es gab mal ein Büro in Deutschland, jetzt nicht mehr - jetzt ist es nur noch die deutsche Postadresse - Post geht aber zum Geschäftsführer nach Spanien ....
    tollerweise schuldet der mir auch noch Geld - zum kotzen :cursing:


    SAMM ich werde das mal so testen, bin aber der Meingung das es eben nicht in Feld 21 eingetragen wird. Hab nämlich alles durchprobiert. =(


    Info folgt gleich ....

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es sich um eine "Postadresse" handelt, dann steht diese m.E. einer deutschen Betriebstätte gleich.


    Somit bestimmt sich die Besteuerung nach dem Ort der sonstigen Leistung und der ist in dem Staat belegen, in dem der Leistungsempfänger seinen Sitz hat. Ist die Leistung für eine Betriebstätte ausgeführt, so gilt der Ort der Betriebstätte als Leistungsdort und begründet die Steuerpflicht.
    Der Ort der Leistung in somit zweifellos im Inland belegen und im Inland steuerbar und -pflichtig.


    Die frühere Möglichkeit, den Leistungsort durch Vorlage einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu verlagern ist mit der Neuerung des § 3a UStG zum 01.01.2010 abgeschafft.


    Schreiben Sie dem Kunden neue Rechnungen mit korrektem Umsatzsteuerausweis und fordern die Umsatzsteuer nach. Bereits generierte Einnahmen sollten Sie auf Ihr gewöhnliches Einnahmenkonto buchen.


    Tut mir leid, der Streß- aber es gibt Sachverhalte, die müssen VOR Leistungsausführung geklärt sein- El Criminal aus Spanien hätte auch vor 2010 seinen Willen, eine Rechnung ohne Umsatzsteuer zu erhalten, VOR Leistungserstellung bekunden müssen, sonst wäre der Wille unwirksam und Sie schulden die Umsatzsteuer.

    • Offizieller Beitrag


    Ansonsten wieder sehr anschaulich erklärt ;)

    Vielen Dank, freut mich, wenn es hilft. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_smilina_knicks.gif]

  • Wann ensteht die Verpflichtung zur Angabe im Formular der USTVA?


    Hi Samm,
    du hattest oben noch mal das Thema "Wann ensteht die Verpflichtung zur Angabe im Formular der USTVA?"
    angesprochen.
    Das Thema liegt mir schon seit Jahren auf dem Herzen, allerdings konnte ich es nicht so treffend formulieren.


    Ich finde es auch bescheiden, dass man alle sonstingen Dinge als IST Versteurer zum Zahlungszeitpunkt gebucht bekommt nur die UST für Reverse
    Charge (ich denke wir reden hier vom gleichen) mit der Rechnungsstellung verbucht wird.
    Das betrifft nicht nur die USTVA, sondern auch die Umsatzseteuererklärung. Da ist es auch so und sorgte bei mir schon für einiges an Verwirrung da man damit plötzlich über die Jahresgrenze hinweg UST vorfälle verteilt hat.


    Laut BUHL hotline gibt es da keine Regelung und solange ich kein Gesetz nennen kann in dem was anderes steht ändern die da auch nichts :(
    Mein Finanzamt wusste das auch nicht und hat sich zu keiner Aussage hinreisen lassen.
    Bis vor kurzem hatte ich solche Buchungen manuell "richtiggestellt", jetzt lasse ich sie so wie sie sind, da manuelle Eingriffe nur mehr Grund zur Verwirrung sind.


    Gibt es für sowas keine "Klärungsstelle" die einem die Gesetze erklärt ?


    viele Grüße


    Hermann