Wirtschaftlich zugerechnet wird -- EÜR

  • Hallo Mitglieder,


    ich hab die Suche benutzt aber leider kein Ergebniss, meine Frage bei der Buchung steht Zitat: Das Wertstellungsdatum bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist der Zeitpunkt, dem die Einnahme bzw. Ausgabe wirtschaftlich zugerechnet wird. Auch wenn das Wertstellungsdatum in der Regel dem Zahlungsdatum entspricht,

    Muss ich das Datum der Rechnung oder das Datum meiner Zahlung angeben ist, mir völlig unklar. :wacko:
    Gruß und danke

    • Offizieller Beitrag

    Die Zahlung.


    In der EÜR ist immer der Zeitpunkt der Vereinnahmung bzw. Verausgabung relevant.
    Ausnahmen finden sich im Bereich des Anlagevermögens, der Finanzierung und in §11 EStG (10-Tage-Regelung).