Kindergeldeintragung Lohnsteuerbescheinigung - Elterngeld Eintragung bei "Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung"

  • Guten Abend,


    ich habe 2 Fragen zum Steuersparbuch.


    1) Im letzten Jahr bin ich Vater geworden, das kindergeld wird von der Kindergeldkasse direkt an meine Frau ausgezahlt, diese befand sich bis 11/13 in einem Arbeitsverhältnis wobei erst MuSchu, dann Elternzeit genommen worden ist. In der Lohnsteuerbescheinigung für 13 steht allerdings unter gezahltem Kindergeld 0€. obwohl wir für jeden Monat ab Geburt Kindergeld erhalten haben (Kindergeldkasse).


    Muss ich nun in WISO genau das eintragen was in der Bescheinigung steht, oder muss das eingetragen werden was die Kindergeldkasse an Kindergeld gezahlt hat?


    2)Betrifft das Elterngeld:
    Ich bin mir nicht sicher, was bei "Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung" reingehört:
    In Zeile 15 der Lohnsteuerbescheinigung habe ich bereits einen Wert drinnen stehen. Dieser soll lt. Erklärung von WISO nicht nochmal eingetragen werden, das betrifft dann aber nur den Mutterschaftsgeldanteil den der Arbeitgeber gezahlt hat richtig? - sprich den Mutterschaftsgeldanteil den die Krankenkasse übernommen hat trage ich in einer extra Zeile mit dem genauen Betrag der in der "Bescheinigung über den Bezug von Engeltersatzleistungen" steht ein?


    Das Elterngeld kommt dann auch noch dazu in einer extra Zeile mit dem gesamten Betrag (einzutragender Wert) der im Elterngeldbescheid vom Landesamt für soziale Dienste für die Monate genehmigt/ausgezahlt worden ist rein?



    Ich bin mir nicht ganz sicher was die Summe der
    Lohnsteuerbescheinigung 13 Punkt 15 alles beeinhaltet, sprich was dann
    zusätzlich zu dieser SUmme dann bei WISO in die "Ersatzleistungen und
    Angaben bei Nichtbeschäftigung" Sparte gehört.


    3)
    WISO erzählt mir dass die einbehaltene Lohnsteuer meine Frau nach Berechnung zu hoch sein sollte - liegt da ein Fehler meinerseits vor? Ich habe das 1:1 aus der Lohnsteuerbescheinigung 13 des Arbeitgebers übernommen.



    Die Suchfunktion brachte mir leider keine Erleuchtung.


    Vielen Dank und liebe Grüße aus dem Norden

    • Offizieller Beitrag

    Hallo schorschi2013!


    1) Die Lohnsteuerbescheinigung ist 1:1 in die Software zu übertragen. Einen möglichen Anspruch auf Kindergeld berechnet die Software automatisch im Bereich "Persönliches > Kinder".


    2) Ebenfalls innerhalb der Eintragung des Kindes gibt es die Frage nach angefallenen Kinderbetreuungskosten welche mit "Ja" zu beantworten ist. In den entsprechenden Untermasken kann der erhaltene Zuschuss der Lohnsteuerbescheinigung erfasst werden.


    Ersatzleistungen wie Elterngeld sind in Bereich "Nichtselbständige Arbeit > Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung" richtig untergebracht, hier ist bei "Ersatzleistung" auch "Elterngeld" auswählbar.


    3) Auch hier gilt der 1:1 Übertrag in die Software, entsprechende Hinweise können als gelesen markiert werden.

    Mit freundlichen Grüßen


    Christoph Krieger
    (Support Steuer-Software)

  • Hallo,


    ich bin 2014 Vater geworden und habe nun ähnliche Fragen wie oben. Was klar ist (oder zumindest denke ich):
    1. Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von der Lohnsteuerbescheinigung meiner Frau, Zeile 15, kommt normal rein in die Lohnsteuerbescheinigung von WISO.
    2. Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse meiner Frau kommt unter Ersatzleistungen rein.
    3. Elterngeld meiner Frau kommt unter Ersatzleistungen rein.
    4. Mein Elterngeld kommt unter Ersatzleistungen rein.


    Nun was hat Ihr 2. Punkt, Herr Krieger, nämlich die Betreuungskosten des Kindes mit dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (2. Frage von schorschi2013) zu tun?
    Unser Kind war 2014 mit meiner Frau zu Hause, d.h. externe Betreungskosten sind nicht aufgekommen.
    Kann ich trotzdem etwas absetzen?


    Danke.