Bezahltes Studien-Praktikum meiner Frau in der Schweiz / zusammen veranlagt

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und dankbar, dass es dieses Forum gibt. Vielleicht gibt es jemand, der mir hier helfen kann. Ich suche seid Tagen eine für mich verständliche Antwort zu meiner Fragestellung, auch durch die Suchfunktion hier im Forum. Leider hab ich noch kein zufriedenstellendes Ergebnis erhalten.



    Ich bin mit meiner Frau verheiratet seid 2011. Ich habe die Steuerklasse 3, da ich Hauptverdiener bin, meine Frau die 5, da sie Studentin ist und nur Nebenjobs ausübt. Im Frühjahr 2013 war sie für 2 Monate in der Schweiz für ein Praktikum und dort befristet angestellt in einem Krankenhaus (Spital). Sie hatte dort eine Wohnung vom Spital. Das Geld für die Wohnung wurde ihr direkt auf der Gehaltsabrechnung abgezogen. Nun hab ich die Frage, wie ich das in unserer gemeinsamen Steuererklärung (mit WISO Sparbuch) angeben soll. Ist da für diese kurze Zeit eine doppelte Haushaltsführung möglich? Muss ich das überhaupt angeben? Und wie rechne ich die Franken in Euro um, zu welchem Wechselkurs?



    Ich bin für jede Antwort dankbar!


    Gruß, Stephan

  • Mir wurde zugetragen, dass die gesamten Einnahmen zu versteuern sind, aber die bereits gezahlten Steuern der Schweiz anrechenbar sind. Der Progressionsvorbehalt gelte für mich nicht, da meine Frau weniger als 183 Tage gearbeitet hat. Kann das jemand so bestätigen?

  • Hallo Stemue16,
    ich habe die gleiche Situation wie deine (Ehefrau hat im Spital in der Schweiz ein bezahltes Praktikum absolviert) und brauche deine Hilfe.
    Hast du das Praktikum überhaupt angegeben?