Hallo,
meine Stiefkinder sind über mich privat versichert. Allerdings kann ich als VN-Nehmer in der Anlage Kind nur die Kindesmutter und das Kind auswählen.
Wie schaffe ich es das ich als VN-Nehmer eingetragen werden kann ?????
Viele Grüße
Grisu
Hallo,
meine Stiefkinder sind über mich privat versichert. Allerdings kann ich als VN-Nehmer in der Anlage Kind nur die Kindesmutter und das Kind auswählen.
Wie schaffe ich es das ich als VN-Nehmer eingetragen werden kann ?????
Viele Grüße
Grisu
Versicherungsnehmer ist doch das Kind, Du zahlst doch nur.
NEIN,
versicherte Person ist Kind
Versicherungsnehmer bin ich (Die Versicherung läuft auf mich !)
Wenn Du mal schaust, sollten die Zahlungen automatisch in die Maske Vorgeaufwendungen übernommen werden und tauchen dann bei der Ehefrau als übernommene Beiträge auf (auch wenn VN = Kind), weil leibliches Kind von dieser. Die Zahlungen tauchen dann entsprechend in der Steuerberechnung und im Steuerbescheid auf.
Wenn Du mal schaust, sollten die Zahlungen automatisch in die Maske Vorgeaufwendungen übernommen werden und tauchen dann bei der Ehefrau als übernommene Beiträge auf, weil leibliches Kind von dieser. Die Zahlungen tauchen dann entsprechend in der Steuerberechnung und im Steuerbescheid auf.
Das tun sie. Aber der Ehemann zahlt die Beiträge und nicht die Ehefrau.... (Demnach müssten Sie dem Ehemann zugeordnet werden)
Das liegt an der Eigenschaft als Stiefkind und dem offensichtlich noch bestehenden Verhältnis zum Kindesvater. Gib mal Adoptivkind ein und Du wirst andere Alternativen sehen. Die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten kann sich m.E. doch erst einmal nur auf die leiblichen Elternteile beziehen. Deshalb dann wohl auch die Zuordnung zur Kindesmutter. Die steuerliche auswirkung ist doch gleich.