Hallo,
ich habe folgende Frage: Am Arbeitsort kann nur in einem betriebsfremden Parkhaus geparkt werden, wofür auf Initiative des Arbeitgebers Monatskarten gekauft werden können. Arbeitgeber meint, die Kosten für die Parkgebühr könne man sich über die wieder Steuer holen.
Ich habe nichts dergleichen im Programm gefunden, nur den Hinweis, dass sämtliche Kosten durch die Entfernungspauschale abgegolten seien.
Übersehe ich was oder hat der Arbeitgeber unrecht?
MfG Winterkind