Hallo,
nach Ende meines Arbeitsverhältnisses (31.12.2012) habe ich eine Sonderzahlung in 2013 erhalten, die auch versteuert wurde. Sozialabgaben wurden vom ehemaligen Arbeitgeber nicht abgeführt. Das Wiso Programm bemängelt jetzt, dass das ja nicht sein kann. Zu dem Zeitpunkt war ich aber arbeitslos gemeldet und bezog ALG I. Was gilt denn nun? Ist eine Zahlung bei Nichtbeschäftigung dann trotzdem sozialversicherungspflichtig? Auf dem Lohnsteuerkartenauszug des Arbeitgebers sind jedenfalls keine solche Zahlungen vermerkt, und der sollte das doch wissen.