Mutterschutz und Elterngeld

  • Hallo,


    habe zum obengenannten Thema eine kurze Frage ob ich soweit alles richtig Verstanden bzw. eingetragen habe.
    Kurz der zeitliche Ablauf
    Meine Frau war Anfang des Jahres regulär arbeiten. Danach ist sie in Mutterschutz gegangen und direkt in Elternzeit.


    So nun hat sie auf ihrer Lohnsteuer einen Betrag X unter Punkt 15 für Ersatzleistungen stehen.
    Dies ist doch der gesamte Arbeitgeber Anteil sowie das Der Anteil Mutterschutzgeld zusammen gerechnet???


    Jetzt würde ich im Steuerprogramm unter Ersatzleistungen (Anlage N) nur den Zeitraum vom Mutterschutz eintragen und die Bescheinigung von der KK beilegen. (Dies so korrekt?)


    Als nächste Ersatzleistung (Anlage N) würde ich das Elterngeld zusammengerechnet was sie im JAhr erhalten hat eintragen sowie den Elterngeldbescheid der Lohnsteuer beilegen.


    Danke für eure Hilfe.


    Gruß