Arbeit nach Honorar eingeben.

  • Hallo,
    bin neu hier und gleich eine Frage.
    Meine Frau und ich sind beide seit 2012 Rentner.
    Allerdings hat meine Frau bei ihrem Arbeitgeber von Januar bis einschließlich Mai 2013 (5 Monate) auf Honorarbasis als einmalige Angelegenheit gearbeitet. Das heisst, sie war quasi selbstständig. Aber das war eine ganz normale Arbeit in einer Arztpraxis, wo sie früher als angestellte Ärztin arbeitete.
    Diese Honorarvergütung wurde in einem Honorarvertrag festgelegt und das bedeutet, dass meine Frau als Honorar einfach ihren Lohn weiter bekommen hat.
    Bei der Angabe in die Steuererklärung fordert das Programm die Eingabe einer Überschuss- bzw. Verlustrechnung. Ich vermute, dass es für "normale" Selbstständige relevant.
    Wie kann ich das richtig eingeben, so das es nicht zum unseren Nachteil wird aber das Finanzamt das notwendige bekommt?
    Würde mich auf eine Antwort sehr freuen.
    Gruß, Arnix.

    • Offizieller Beitrag

    Bei der Angabe in die Steuererklärung fordert das Programm die Eingabe einer Überschuss- bzw. Verlustrechnung. Ich vermute, dass es für "normale" Selbstständige relevant.

    Es gibt keine normal selbständig Tätige und unnormal selbständig Tätige. Die Regelungen sind für alle gleich.

  • miwe4
    Danke für schnelle Antwort. Vielleicht habe ich mich nicht korrekt ausgedrückt.
    Es ist aber für mich nicht ersichtlich, welche Form der Eingabe (Überschuss oder Verlust) ich auswählen soll.
    Gruß.

    • Offizieller Beitrag

    Überschuss oder Verlust ist doch erst das Ergebnis der von Dir in die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) eingegebenen Daten und das ergibt sich eben automatisch aus denselben.