Ist die Kanalsanierung bei nicht selbstgenutztem Eigentum eine außergewöhnliche Belastung?

  • Trauriges Thema:
    Ein Familienangehöriger ist verstorben. Er wohnte über Nießbrauchrecht in einem Haus und kam bisher für die ordentlichen Lasten (Grundsteuer etc.) auf. Dies kann er nun nicht mehr tun.
    Nun liegen Rechnungen zu Anliegerbeiträgen für die Kanalsanierung auf dem Tisch. Zahlen muss letztendlich der Eigentümer - soweit klar.
    Sind dies nun außergewöhnliche Kosten für den Eigentümer des Hauses?
    Und -natürlich fallen weiterhin auch Kosten für Gas, Wasser, Strom an. Ebenfalls muss das Anwesen für etwaige Mieter soweit gereinigt und kleinere Reparaturen ausgeführt werden, damit überhaupt ein Vermieter dort Leben kann. Was ist mit diesen Kosten?
    Grundsätzlich ist es ein leidiges Thema für den Eigentümer, aber da gerade Steuererklärungszeit und solche Rechnungen auf dem Tisch liegen ...

  • Hallo Otto,


    Mein Beleid! Aus eigener Erfahrung ist mir bekannt, dass die Kosten für eine Kanalsanierung steuerlich geltend gemacht werden können. Habe meine Abflüsse vor wenigen Monaten von [Werbelink entfernt - die ausführende Firma spielt bei der Beantwortung der Frage auch keine Rolle] sanieren lassen und dafür auch eine Verrechnung bei den Steuern erhalten.


    Ich hoffe, dass du alles schnellstmöglich erledigt bekommst.


    Gruß,


    Dirk

  • Moin ...

    damit überhaupt ein Vermieter dort Leben kann.

    oder meinst Du " Mieter " ?


    Bei Eigennutzung sieht es nämlich schlecht aus !


    Ich sehe gerade, dass der Beitrag schon ziemlich alt ist ... naja ...


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol: