Durchlaufender Posten

  • Hallo zusammen,
    ich habe folgende Frage/Problem:
    Für einen Kunden habe ich Elektrogeräte gekauft und verrechne die Ausgabe als durchlaufenden Posten, da ich diesen Betrag via Rechnung mit meiner Dienstleistung wieder einfordere. Die Ausgabe erscheint auch nicht im EÜR. Wie aber trenne ich den Betrag aus der gezahlten Rechnung (meine erbrachte Dienstleistung wird in selbiger Rechnung abgerechnet) ? MB sieht diesen Betrag als Erwerb und rechnet den Betrag als Zahlung in die Einnahme und somit in die EÜR ein. Beim Versuch in der Kasse die Buchung als Splittbuchung anzulegen wird die Buchung wieder von der Rechnung getrennt und die Rechnung als offen dargestellt. Wenn ich die Rechnung wiederum als komplett bezahlt markiere wird wieder eine neue Buchung angelegt und ich bin wieder am Anfang. Für den durchlaufenden Posten dürfen doch Ausgabe und Einnahme nicht in der EÜR erscheinen ? Oder bin ich auf einem falschen Dampfer ??
    Vielen Dank für eure Hilfe.
    Grüße Jens

    • Offizieller Beitrag

    Für einen Kunden habe ich Elektrogeräte gekauft und verrechne die Ausgabe als durchlaufenden Posten, da ich diesen Betrag via Rechnung mit meiner Dienstleistung wieder einfordere.

    Ich nutze Mein Büro nicht, aber wie kommst Du darauf, dass es sich hierbei um einen durchlaufenden Posten handelt? ?(

  • Auszug Wikipedia: "Hiernach sind durchlaufende Posten "Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt".[1], so dass diese Beträge nur zeitweilig vereinnahmt bzw. verauslagt werden ... Folge ist, dass als durchlaufende Posten verauslagte Beträge nicht zum steuerpflichtigen Entgelt gehören".



    Wie kann ich das sonst verbuchen ? Ich gebe die Kassenbelege weiter und verdiene nichts daran - Kaufe nur für andere ein.

    • Offizieller Beitrag

    Und warum schreibst Du:

    ... da ich diesen Betrag via Rechnung mit meiner Dienstleistung wieder einfordere.

    Das solltest Du vom Sachverhalt mal etwas genauer definieren, bzw. sogar den gesamten Ablauf. Sonst wird Dir hier auch kein Kenner der Software Infos geben können.


    Welcher Unternehmer verzichtet denn freiwillig auf die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs und kauft Waren dadurch teurer ein als er dies tatsächlich müsste? ?(


    Wenn Du auf Provisionsbasis tätig bist, sollte das m.E. anders geregelt werden. Ansonsten sind das wirklich teure Wareneinkäufe für Deine Kunden.


    Ansonsten ist das doch dieselbe Problemstellung wie im aktuellen Thread Artikel mit "Erlöskonto" 1590 Durchlaufende Posten geht nicht!, oder irre ich mich?