Selbstgenutzte Immobilie, Aufwendungen, Schuldzinsen unterjährig eingeben?

  • Hallo zusammen,


    ich habe für die Abrechnung eines Arbeitszimmers (Betriebskosten) unter Immobilien eine Selbstgenutztes Objekt angelegt. Da ich erst im Sommer eingezogen bin sollte ich das Arbeitszimmer unterjährig anlegen gesteuert über den Einzugstermin. Die funktioniert in der Gebäudeabschreibung der Herstellkosten, hier wird unter "Ergebnis" zum einen das qm-Verhältnis Gebäude zu Arbeitszimmer eingerechnet und vorher unter Abschreibung auch die Monate der Nutzung.


    Diese vermisse ich nun unter den zugehörigen Werbungskosten. Dort habe ich die Schuldzinsen für dieses Objekt für das ganze Jahr 2013 (Tabelarisch, Einzelwerte) eingegeben. Hier unter Schuldzinsen wird nun aber die gesamte Summe ohne Berücksichtigung des qm-Verhältnisses und auch der Einzugstermin wird nicht berücksichtigt.


    Mache ich nur etwas falsch? Irgendwo ein Ja/Nein Schalter vergessen?


    Grüße Oli