Fahrtkosten Fernstudium

  • Hallo,
    ich absolviere ein Fernstudium, i.d.R. von meinem eigenen Arbeitszimmer aus. Ansatz als Sonderausgaben. Ab und zu fahre ich allerdings doch zu Uni-Veranstaltungen oder Lerngruppen. Diese müßte ich ja mit der tatsächlich gefahrenen Strecke (Hin- und Rückfahrt) ansetzen können. Nur geht das in der WISO nicht, oder wie kann ich das eintragen?


    Unten mal die Begründung, warum es gehen sollte (Quelle:http://www.oth-aw.de/fileadmin…usbildung_Fortbildung.pdf)
    "Ist die Bildungsmaßnahme nicht Ausfluss des Dienstverhältnisses und befindet sich der Schwerpunkt der
    Umschulungsmaßnahme oder des weiteren Studiums in der Wohnung des Steuerpflichtigen, wie dies i. d. R. bei einem
    Fernstudium der Fall ist, ist die Wohnung regelmäßige Bildungsstätte, sodass für gelegentliche Reisen zu anderen
    Orten ebenfalls die Grundsätze für Auswärtstätigkeiten (R 9.4 - R 9.11 LStR) gelten"

  • Hallo futura01,
    wenn du unter Allgemeine Ausgaben > Ausbildungskosten klickst, dann kannst du dort deine Fahrtkosten erfassen.
    Dort ist extra ein Punkt Fahrtkosten. Da kannt du drauf klicken, dann öffnet sich eine Tabelle und du kannst deine Fahrten eintragen. Das Programm berechnet dann alles automatisch.

  • Hallo futura01,
    wenn du unter Allgemeine Ausgaben > Ausbildungskosten klickst, dann kannst du dort deine Fahrtkosten erfassen.
    Dort ist extra ein Punkt Fahrtkosten. Da kannt du drauf klicken, dann öffnet sich eine Tabelle und du kannst deine Fahrten eintragen. Das Programm berechnet dann alles automatisch.


    Hatte vergessen zu schreiben, dass es die Steuererklärung 2010 ist. die Eingabemaske sieht nur die Entfernungspauschale vor, aber das ist ja meiner Meinung nach nicht korrekt.

  • Für das Jahr 2010 war die steuerliche Behandlung noch eine andere. Wenn du im Programm alles nach und nach und entsprechend den Erläuterungen erfasst, dann kannst du nichts falsch machen.

    Hmm danke, bin mir aber nicht sicher, ob das stimmt. Ich denke ich müßte Hin- und Rückweg nehmen können, denn schon in den Lohsteuerrichtlinien 2008 steht:


    "Ist die Bildungsmaßnahme nicht Ausfluss des Dienstverhältnisses und
    befindet sich der Schwerpunkt der Umschulungsmaßnahme oder des weiteren
    Studiums im Sinne von Absatz 1 Satz 5 in der Wohnung des Stpfl., wie
    dies in der Regel bei einem Fernstudium der Fall ist, ist die Wohnung
    regelmäßige Ausbildungsstätte, so dass für gelegentliche Reisen zu
    anderen Ausbildungsorten ebenfalls die Grundsätze für Auswärtstätigkeiten gelten." (http://www.steuerlinks.de/richtlinie/lstr-2008/r9.2.html)

  • geht es über Dienstreisen? Dann sollte eine kurze Erläuterung gegenüber dem FA ausreichen