Steuererstattung für 2013 nicht plausibel

    • Offizieller Beitrag

    Vermutungen haben wir doch nun wirklich genug investiert.


    Also einfach mal den Ratschlag befolgen:

    Wenn du solch eine Bescheinigung nicht (mehr) hast, musst du sie anfordern. Dass diese Zahlen für die Steuererklärung benötigt werden, weiß jeder Krankenversicherer und kann sie auch liefern. In jedem Fall ist es falsch, irgendwelche selbst berechnete Zahlen in die Steuererklärung einzutragen.

  • Hallo Sandmann78,


    Sie benötigen dringend - wie Miwe ausgeführt hat - die korrekte Bescheinigung der KV.
    Die 6.043,- sind die Beiträge des AG und des AN zur Rentenversicherung, haben damit bei der KV keine Auswirkungen mehr.
    Der Gesamtbetrag der KV-Beiträge sind € 411,12 * 12 = 4.933,44. In die davon Basisbeiträge gehören die 3.682.
    Für die Steuer rechnet sich das dann so:
    € 3.682 - € 244 = € 3.438. Davon ab AG-Beiträge (wenn ich richtig gerechnet habe € 2.466,84, müsste auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen), damit verbleiben als Sonderausgaben nur noch € 1.021, die sich steuerlich aber wahrscheinlich nicht auswirken, da die Höchstbeiträge schon erreicht sind.

    • Offizieller Beitrag

    Die 6.043,- sind die Beiträge des AG und des AN zur Rentenversicherung, ...

    Nein, das sind nach den Screens 6.064,44 €. ;)


    Aber wir sind uns alle einig, dass die KK die Bescheinigung überprüfen und ggf. ändern muss. Oder Sandmann78 hat einen gehörigen Denkfehler hinsichtlich der Höhe seiner tatsächlichen KK-Beiträge.

  • Meine Situation ist dem des Threaderstellers ähnlich. Ich habe jedoch den elektronischen Belegabruf eingerichtet und hatte demzufolge keine Schwierigkeiten mit der korrekten Eingabe der Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Kann ich jedem nur empfehlen, man erspart sich ne Menge Eingaben.


    Unabhängig davon habe ich in meiner Erklärung geschaut, wo welche Daten reinkommen. Mein Krankenversicherer hat mir auch eine entsprechende Bescheinigung geschickt. Hier muss mindestens Zeile 31 und Zeile 32 ausgefüllt werden. Das muss zusätzlich zu den Angaben der Lohnsteuerbescheinigung erfasst werden!


    Eingetragen wird das ganze unter Allgemeine Ausgaben >> Versicherungen und Altersvorsorge >> Private Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge >> Neuer Eintrag und dann erfassen.


    Übrigens stehen da bei mir nur die Beiträge der Basisleistungen und nicht der Gesamtbeitrag, da sich dieser steuerlich nicht anrechnen lässt!


    Viel Erfolg.