Lohnmodul: Bescheinigung des Großbuchstabens „M“

  • Hallo,


    seit 1. Januar 2014 muss der Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitnehmers den Großbuchstaben „M“ bescheinigen,
    sofern dieser während einer Dienstreise eine Mahlzeit erhalten hat.



    Vielen Dank und Grüße ans Forum.


    Schneckchen

    In der Bäckerei sollten Schnecken nicht auf Amerikanern liegen...

  • Moin Zuckerschnecke,


    in den Mitarbeiterstammdaten konnte ich nichts entdecken (vielleicht bin ich ja auch nur blind - Maulwurf eben... ), auch bei den Lohnarten nichts. Das finde ich noch einleuchtend, denn nach der Neuregelung muss ja nicht mehr zwangsläufig die Erfassung im Lohn als Sachbezug erfolgen.
    Bleibt also nur das manuelle Anhaken bei der Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung, was natürlich fehlerträchtig ist, wenn man dazu noch vergesslich ist... :whistling:


    Vielleicht weiss ja ein anderer User mehr...


    Viele Grüße


    Maulwurf

  • Hallo Maulwurf,


    vielen Dank für Deine Antwort. Also geht es nicht nur mir so, dass ich die Möglichkeit der Vorgabe nicht finde. Es wäre schön, wenn ein erfahrener Nutzer des Programms helfen könnte.


    zuckerschnecke

    In der Bäckerei sollten Schnecken nicht auf Amerikanern liegen...

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    zum Großbuchstaben M in Lohnsteuerbescheinigungen findet sich auch ein Absatz in unserer pdf-Datei zur Jahresaktualisierung. Der Einfachheit halber hier noch einmal der Link: http://update1.buhl-data.com/f…resaktualisierung2014.pdf.


    Auf Seite 9 f steht u.a.: "Da der amtliche Sachbezugswert der zu bewertenden Mahlzeiten NICHT über die Abrechnung des Arbeitnehmers erfolgt, wird das Kennzeichen "Großbuchstabe M" in der Lohnsteuerbescheinigung NICHT automatisch gesetzt. Bei Bedarf ist dieses Kennzeichen MANUELL zu aktivieren." Für weitere Informationen empfehle ich wie gesagt die genannte pdf-Datei.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Hallo Herr Diel,


    den thread möchte ich aus aktuellem Anlass nochmals nach oben holen.


    Aufgrund der Gefahr, die Eintragung des Großbuchstabens "M" in der Lohnsteuerbescheinigung zu vergessen/übersehen möchte ich fragen, ob nicht sinnvollerweise programmseitig eine kurze Abfrage (z.B. durch Einblendung eines Fensters mit Auswahlmöglichkeit) bei der Generierung der Lohnsteuerbescheinigung eingebunden werden könnte? Das wäre imho nicht schlecht, solange Reisekostenerfassung/Mahlzeitengestellung auf Dienstreisen und Lohnabrechnung nicht innerhalb des selben Programms erfolgen.


    Was meint die community dazu?


    Viele Grüße


    zuckerschnecke

    In der Bäckerei sollten Schnecken nicht auf Amerikanern liegen...