Aktienverluste

  • Hallo,
    bin immer noch an meiner Einkommensteuererklärung und habe folgendes Problem.


    Habe 2013 Aktien verkauft leider mit Verlusten. Einen Teil habe ich schon vor 2009 angeschafft und einen Teil hatte ich 2010 gekauft. Die Verluste die aus dem Jahr 2008 stammen kann man ja wohl nicht mehr geltend machen, da ich in 2013 auch leider keine Gewinne erziehlt habe. Die Verluste die entstanden sind, mit Aktien die nach 2009 gekauft wurden, hat die Bank notiert und nach 2014 vorgetragen um sie ggf. zu verrechnen. Nun meine Frage, muss ich diese Verluste die von der Bank vorgetragen wurden in meiner Steuererklärung angeben und wenn ja, wo?


    Wäre sehr dankbar für eine Antwort.
    Gruß Hans35

    • Offizieller Beitrag

    Einen etwaigen Verlustverrechnungstopf bzw. Verlustpool führt das verwaltende Kreditinstitut fort und verrechnet etwaige künftige Überschüsse automatisch.


    In dem im Steuer-Sparbuch 2014 enthaltenen Steuer-Ratgeber 2013 kann man dies auf Seite 341-342 wunderbar nachlesen.