Korrekte Angabe einer Gehaltsnachzahlung

  • Wie muss eine Gehaltsnachzahlung aus mehrjähriger nichtselbstständiger Arbeit, die nach der Fünftel Regelung zu besteuern wäre, in das Programm eingetragen werden? Ich habe eine Gehaltsnachzahlung aufgrund der nachträglichen Anrechnung von Funktionsübergabezeiten als Arbeitszeit aus zweijähriger Beschäftigung erhalten. Da ich inzwischen eine andere Anstellung habe, konnten diese nicht versteuert werden. Nach meinen Recherchen kann dieser Betrag für mich günstig nach der Fünftel Regelung besteuert werden. Was ich nicht rausgefunden habe ist, unter welchem Punkt ich diese wie eintragen muss. Es wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.


    Vielen Dank!
    Johannes

    • Offizieller Beitrag

    Da ich inzwischen eine andere Anstellung habe, konnten diese nicht versteuert werden.

    Wie muss man denn das verstehen? Der ehemalige AG hat diese Zahlungen definitiv immer der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht zu unterwerfen. Für die Lohnsteuer hat er da dann im Zweifel die Steuerklasse 6 anzuwenden. Eine Lohnsteuerbescheinigung ist immer auszustellen. In der wären dann die Ziffern 3 und 19 in jedem Fall ausgefüllt. Ist dies nicht erfolgt, wären streng genommen Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge verkürzt worden.


    Hat er keine Lohnsteuer abgeführt und keine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt, bliebe Dir im Steuer-Sparbuch nur die Rubrik "sonstige Angaben zum Arbeitslohn" und da dann "steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug". Da ist aber kein Arbeitslohn für mehrere Jahre und somit keine Zusammenballung von Einnahmen/Einkünften mit Anwendung der Fünftelregelung vorgesehen. Man kann aber anscheinend ausschließlich einen Eintrag zu Ziffer 19 Lohnsteuerbescheingung machen (fiktive Steuerklasse angeben) und dann den Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug an anderer Stelle erklären. Das gibt zwar einen Programmhinweis, der sollte aber mit OK-Bestätigung (ignorieren) zu erledigen sein. Dazu würde ich aber der Erklärung ein gesondertes Schreiben an das FA beifügen, welches dieses Vorgehen erläutert.



    Das würde aber nicht Dein sozialversicherungsrechtliches Problem lösen, zu dem Du Dich mit den Sozialversicherungskassen in Verbindung setzen solltest.

  • Die Sozialversicherungsbeiträge wurden abgeführt, jedoch wurde der Betrag nicht versteuert und ich auf die Pflicht, dies zu tun, hingewiesen. Ich habe zum Jahreswechsel 2012 / 2013 meine Anstellung gewechselt. Die Nachzahlung fand in 2013 statt, bezieht sich aber auf die Jahre 2011 und 2012. Es geht dabei um 15 Minuten pro Schicht, die nachträglich als Dienstzeit anzurechnen waren. Es ist damit schon ein Einkommen, was sich auf einen Zeitraum von zwei Jahren bezieht. Das Ganze entstand aufgrund einer schwebenden Klage als außergerichtliche Einigung und auch (wir) nicht-Kläger profitieren nach dem Treu und Glauben Grundsatz von dieser Entscheidung (AG ist Behörde). Die Versteuerung nach der Fünftel Regel müsste hier zutreffen und ist auch in der Erklärung, dass ich dies dem Finanzamt anzeigen muss, explizit erläutert.


    Also verstehe ich das richtig, dass ich es auf einen Bruttolohn draufrechne und dann mit der Ermäßigung eintrage?

    • Offizieller Beitrag

    Der Arbeitgeber muss das eigentlich zwingend versteuern und er muss Dir zwingend eine Lohnsteuerbescheinigung ausstellen. Ohne diese kannst Dir programmseitig nur versuchen es so einzutragen wie ich es bebildert habe. Dann kommt im Programm bei der Steuerberechnung meiner Testdatei ein m.E. zutreffendes und nachvollziehbares Ergebnis heraus. Dem FA musst Du das Ganze natürlich schriftlich erläutern, damit die zutreffende Schlussfolgerungen und Eintragungen bei sich tätigen. Den Bescheid musst Du dann abgleichen.

  • Ich habe tatsächlich einen korrigierten Steuerbescheid für 2012 bekommen, allerdings im Dezember 2013, da hatte ich die Steuer längst verrechnet. Die Sozialabgaben wurden nachträglich zurückgefordert, dafür habe ich keinen Bescheid sondern nur eine Rechnung (keine Sorge, ich habe das angemahnt). Allerdings bin ich ja zur Abgabe verpflichtet, wenn ich das richtig sehe und brauche eine Lösung. Ich habe alle Varianten es einzutragen probiert und komme stets auf den selben Betrag, von daher werde ich die plausibelste Auswählen und dem Finanzamt eine Erklärung sowie den gesamten Schriftverkehr als Kopie zustellen. Ich danke dir für deine Unterstützung!

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe tatsächlich einen korrigierten Steuerbescheid für 2012 bekommen, allerdings im Dezember 2013, da hatte ich die Steuer längst verrechnet.

    Was denn jetzt? berichtigter Einkommensteuerbescheid für 2012 oder berichtigte Lohnsteuermitteilung für 2012? Was steht in dieser ggf. und welche Beträge wurden gegenüber der ersten Lohnsteuerbescheinigung geändert?


    Das erfordert ggf. ein ganz anderes Vorgehen!

  • Ach herje... Ich habe eine "Bezügemitteilung" mit zwei Spalten. In der ersten ist die Nachzahlung allein eingetragen, mit der Kennzeichnung "sonstiger Bezug" und "im Gesamtbrutto enthalten". In der zweiten Spalte scheint eine korrigierte Version des Jahresbruttos 2012 zu sein. Dieser Bescheid wurde mir allerdings deutlich nachträglich zur Zahlung zugestellt. Ist damit nun anders umzugehen?

    • Offizieller Beitrag

    Du musst doch für 2012 eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben und dann ggf. eine geänderte Lohnsteuerbescheinigung für 2012. ?(


    Ich würde mit meinen gesamten Unterlagen mal zum Finanzamt gehen und das klären. Ggf. ist der Einkommensteuerbescheid für 2012 zu ändern. Lässt sich aus der Ferne ohne alles zu sehen aber so nach Deiner Schilderung nicht abschließend sagen.


    Das Ergebnis Deiner Bemühungen dann bitte auch hier posten.

  • Du musst doch für 2012 eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben und dann ggf. eine geänderte Lohnsteuerbescheinigung für 2012.

    Ersteres habe ich. Da ich in einem Beruf mit stark schwankenden monatlichen Zulagen arbeite (Rettungsassistent) erhalte ich normalerweise monatlich eine Bezügemitteilung. Und so ein Dokument mit der zusätzlichen Spalte Jahressaldo habe ich dann nochmal erhalten, dies weicht von meiner Lohnsteuerbescheinigung 2012 um den zusätzlichen Betrag ab und enthält letztlich alle nötigen Information, abgesehen von dem Hinweis, dass diese Daten dem Finanzamt übermittelt wurden und der eTin.


    Selbstverständlich kann ich das Ergebnis hier gern posten, sofern ich es selbst verstehe.

    • Offizieller Beitrag

    ... abgesehen von dem Hinweis, dass diese Daten dem Finanzamt übermittelt wurden ...

    Und das scheint mir das Problem, denn dann hättest Du auch eine berichtigte Lohnsteuerbescheinigung für 2012 bekommen.


    Und Du bist ganz sicher, dass da keine Abrechnung im Rahmen der Lohnsteuerbescheinigung für 2013 erfolgt ist?


    Ich kann mich nur wiederholen, Du solltest Deine sieben Sachen raffen und mit allem zum Finanzamt maschieren.

  • Ich habe im Jahr 2013 überhaupt nicht mehr bei dieser Behörde gearbeitet, sondern bei einer anderen. Entsprechend habe ich von ihr auch keinen Lohnsteuerbescheid 2013 erhalten. Du meinst, ich kann einfach zum FA gehen und nachfragen? Auf diese Idee bin ich soweit noch nicht gekommen. Eigentlich eine ziemlich Gute...

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe im Jahr 2013 überhaupt nicht mehr bei dieser Behörde gearbeitet, sondern bei einer anderen.

    Das spielt grundsätzlich überhaupt keine Rolle. Entweder müssen die eine berichtigte Lohnsteuerbescheinigung für 2012 erstellen oder eine für 2013 (ggf. Steuerklasse 6). Da diese Daten dem FA eigentlich auch elektronisch übermittelt werden sollten, müsste das automatisch passiert sein.


    Entsprechend habe ich von ihr auch keinen Lohnsteuerbescheid 2013 erhalten.

    Zum wiederholten Male, das Ding heißt Lohnsteuerbescheinigung. Mit allem anderen stiftest Du nur weitere Verwirrung.


    Du meinst, ich kann einfach zum FA gehen und nachfragen?

    Ja, die beißen wirklich nicht.

  • Moin,


    kurzer Zwischenstand: Das Finanzamt sagt ebenso wie du, dass entsprechende Unterlagen fehlen. Auch eine elektronische Übermittlung hat nicht stattgefunden, weder für 2013 noch für 2012. Dies hätte passieren müssen. Sie baten mich, den gesamten Schriftverkehr mit einer kurzer Erläuterung des Sachverhalts in den Anhang der Steuererklärung zu legen und sie würden dies dann für mich prüfen. Es wird also vermutlich noch längere Zeit bis zu einer abschließenden Auflösung dauern, mein Finanzamt ist zwar sehr freundlich, aber nicht sehr schnell.


    Viele Grüße,
    Johannes

    • Offizieller Beitrag

    Es wird also vermutlich noch längere Zeit bis zu einer abschließenden Auflösung dauern, mein Finanzamt ist zwar sehr freundlich, aber nicht sehr schnell.

    Frage Deinen Bearbeiter einmal, wieviele Fälle er im Jahr bearbeiten muss und wieviele davon von März bis Juli. ;)


    Vielen Dank für den Zwischenstand. Du kannst ja netter Weise weiter über den Stand der Dinge informieren. Ist für User mit ähnlichem Problem vielleicht interessant und mich interessiert es natürlich auch.

  • Sicherlich löse ich das Ganze auf, ich meinte nur es dauert. Der Grund für die Bearbeitungszeit ist mir auch völlig klar, wobei ich für gewöhnlich zu langsam bin um in die Hauptsaison zu fallen, aber dieses Jahr sehe ich mich halt dazu verpflichtet. Zumindest diese Aussage teilte mein Sachbearbeiter auch und war generell recht angetan davon, dass ich mich um eine einwandfreie Lösung bemühe.

  • Auflösung: Nach Aufforderung durch das Finanzamt hat mein Ex-Arbeitgeber (selbst Behörde) eine korrigierte Meldebescheinung nach §25 DEÜV für die Jahre 2012 und 2013 ausgestellt. Anders wäre der Fall nicht zu lösen. Ich muss jetzt mal sehen, wie ich das noch einpflege und dann ist die Nummer durch.

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank für die Info.


    Für 2012 wird der Einkommensteuerbescheid 2012 geändert werden. Hat das FA schon Kenntnis von den geänderten Beträgen? Ansonsten eine Kopie der geänderten Lohnsteuerbescheinigung 2012 machen und mit formlosen Schreiben mit der Bitte um Berichtigung an das FA schicken. Für 2013 ganz normal in Dein Erklärung einarbeiten. Falls schon angegeben auch hier Kopie mit formlosen Begleitschreiben fertigen.

  • Danke für den Tipp! Ich hatte mich allerdings verschrieben, ich meinte 2011 / 2012 und nicht 2013. Also sämtliche Bescheide mit der Bitte um Berichtigung ans FA und dann weiter sehen. Es sollte sich auch deutlich zu meinen Gunsten auswirken, dass sich die Mehreinnahmen (wie in der Realität) auf zwei Jahre verteilen. Nochmals vielen Dank für die Hilfe und das Aufdecken meines ursprünglichen Verständnisproblems.