Schuldzinsen richtig eintragen

  • Hallo zusammen,


    ich habe mal wieder ein kleines Problem, diese Mal geht es um die Schuldzinsen.


    Ich habe hier von meiner Bank einen Jahreskontoauszug, indem aufgelistet ist, wie viele Zinsen ich für das Darlehen zu unserer Immbolie bezahlt haben.


    Generelle Frage:
    Welche Zahl bzw. Summe muss in Anlage V Zeile 36 bzw. 33 eingetragen werden?


    Problem:
    Ich habe ja jetzt gelernt, dass man dem Finanzamt nichts vorrechnen darf, weil die einfach alles schwarz auf weiß haben wollen. Auf dem Jahreskontoauszug steht die Gesamtsumme der Zinsen für das erworbene Grundstück inkl. der darauf befindlichen Immobilie. Ich muss das aber jetzt ja wieder splitten in selbstgenutze Wohneinheit und vermietete Einliegerwohnung (im Jahr 2013 noch NICHT vermietet).


    Wie muss ich also vorgehen, bzw. was muss ich anklicken?


    Momentan sieht es so aus:
    # 1.281,46 EUR Zinsen für Darlehen im Jahr 2013 gezahlt
    # Grund und Boden machen 27,35% vom Gesamtdarlehen aus
    # das daruf befindliche Gebäude (Haupt- und Einliegerwohnung: zusammen201,46qm Wohnfläche) macht also 72,65% vom Gesamtdarlehen aus
    # die selbstgenutzte Wohnung macht wiederum davon 79,54% (160,24qm) aus
    # die Einliegerwohnung macht demnach 20,46% (41,22qm) aus


    # also habe ich eine Summe von 931 EUR (72,65% von 1,281,46 EUR) bei den Schuldzinsen eingetragen.


    Ist das so richtig?


    Vielen Dank im Voraus und bitte nicht böse sein... ich mache die Einkommensteuer zum 1. Mal vollständig alleine und brauche noch ein bißchen Hilfe. Für mich erklärt sich leider nicht immer alles von selbst oder mithilfe des Programms.


  • Moin ...


    Zuerst muss die Maske ...


    Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung korrekt ausgefüllt werden .... ( Bild 3 )
    ... hier wird auch der Anteil für Grund und Boden abgezogen ( klick mal auf das Fragezeigen )


    Dann sind die beiden folgenden Masken ...


    1) die allgemeinen Angaben zum Objekt und
    2) die Berechnung der Flächen und Nutzung der Wohnungen


    auszufüllen und alle Ausgaben werden automatisch %tual berechnet und Du must nicht selbst anfangen die Zinsen zu zerlegen.



    Gruß Kuddel

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe die Antwort irgendwie nicht. Es ging ja eigentlich nur darum, ob bei der Aufteilung auch anteilig GruBo zuzordnen oder nicht.


    Da muss man sich doch einfach nur die Frage stellen, worauf der vermietete Wohnraum steht. ?( Ja, genau; auch auf dem Grund und Boden. Mal neben dem vermieteten Wohnraum, mal darüber und mal darunter, aber immer auch auf dem GruBo.


    Da der Mieter aber ggf. nicht alle Objektbestandteile nutzen darf (Carports, Garagen, Garten, etc.), kommt hier eben eventuell auch eine Aufteilung nach der Nutzfläche in Betracht. Dasselbe gilt aber auch für die anderen Kosten/Werbungskosten in Zusammenhang mit dem Objekt.

  • Da der Mieter aber ggf. nicht alle Objektbestandteile nutzen darf (Carports, Garagen, Garten, etc.), kommt hier eben eventuell auch eine Aufteilung nach der Nutzfläche in Betracht.

    ... und genau das ist nicht klar !


    Hast Du heute was gegen mich ... oder fehlt Dir 'ne Stunde ?


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Moin ...


    Die weiteren Eintragungen kannst Du meinen Bildern entnehmen ...


    ... ich möchte Dir aber trotzdem ans Herz legen, die 1. Steuerabrechnung von einem Fachmann ausfüllen zu lassen...
    ... es gibt doch einige Unbekannte und mögliche Fehler, die eventuell viel Geld kosten könnten ...
    ... hier im Forum liegen einem nicht alle Daten, Unterlagen, Abrechnungen, Fakten usw. vor ...
    ... meine, unsere Ratschläge sind wohlgemeint aber eventuell, vielleicht, mitunter ... na Du weißt schon ...
    ... können unbewußte Fehler gemacht werden, die später Widersprüche, Einsprüche, Berichtungen usw nach sich ziehen ...
    ... und dann mußte doch zum Steuerberater ...


    Gruß Kuddel

  • Hallo Kuddel,


    wieder einmal Danke für die Antwort!


    Jetzt muss ich aber doch einmal etwas energischer nachfragen (nicht böse gemeint!):


    1.282 EUR --> 100%
    1.019 EUR --> 79,54% (160qm Wohnraum, bzw. selbstgenutze Wohneinheit)
    263 EUR --> 20,46% (41,22qm Wohnraum, bzw. noch zu vermietende Einliegerwohnung)


    Das ist doch genau die Einteilung, von der ich immer spreche (ob in diesem, oder im anderen Thread). Wenn das Steuerprogramm die 1.282 EUR verhältnismäßig zuteilt, dann bin ich doch selber auch dazu in der Lage, diese Aufteilung direkt zu machen! Dies wird mir aber z.B. von User "miwe4" ständig angekreidet.... das Steuerprogramm macht doch nichts anderes. Genauso möchte ich es ja auch immer mit Gas, Strom und Wasser machen... ich bin ja nicht zu blöd dafür...aber darf es ja anscheinend nicht, obwohl das gleiche bei raus kommt.... das verstehe ich nicht.


    Aber noch etwas anderes:
    Ich liege doch gar nicht so falsch mit der Behauptung, dass die 1.282 EUR sowohl das Grundstück, als auch den darauf befindlichen Wohnraum betreffen. Warum darf ich also die gesamten 1.282 EUR ansetzen? In der Hilfe dazu steht ja "auf den gesamten Wohnraum entfallende Aufwendung...". Da der gesamte Wohnraum aber nur 72,65% vom gesamten Darlehen ausmachen, hätte ich eben anstatt der 1.282 EUR lediglich meine 931 EUR angesetzt?!


    Im übrigen finde ich es gar nicht soooo schwer, die Steuererklärung zu machen. Bisher hat dass immer meine Frau gemacht und ich denke sehr gut. Jetzt habe ich mehr Zeit und wollte mich mal daran begeben. Was hier allerdings anders ist: Wenn meine Frau nicht wusste, ob irgendwo noch ein Häkchen gesetzt werden musste, oder noch irgendwelche Angaben fehlen, dann hatr Sie sie einfach weggelassen :D . Es sind nie Rückfragen vom Finanzamt gekommen.


    Ich denke, so lange mal alles nach bestem Wissen und Gewissen ausfüllt, ist alles in Ordnung. Den faustdicken Din A4 Ordner mit allen Unterlagen bekommt das Finanzamt ja sowieso dabei und dann können die sich ja im Notfall alles unerklärte selbst besorgen oder anrufen.

  • Moin ...


    Hier noch mal zu Nachlesen ...


    http://www.meineimmobilie.de/w…ostenlexikon/schuldzinsen


    Deshalb wird alles nach den Flächen und der Nutzung aufgeteilt ...


    1.282 EUR --> 100%


    1.019 EUR --> 79,54% (160qm Wohnraum, bzw. selbstgenutze Wohneinheit)


    263 EUR --> 20,46% (41,22qm Wohnraum, bzw. noch zu vermietende Einliegerwohnung)

    Ich habe nie etwas anderes behauptet ...


    Aber wie Miwe schon schreibt ... es gibt Feinheiten die in Frage kommen könnten ...
    Deshalb u.a. der eindringliche Rat mit dem Steuerberater; zumindest für die 1. Erklärung ...



    Wenn meine Frau nicht wusste, ob irgendwo noch ein Häkchen gesetzt werden musste, oder noch irgendwelche Angaben fehlen, dann hatr Sie sie einfach weggelassen :D . Es sind nie Rückfragen vom Finanzamt gekommen.

    Das finde ich für eine Steuererklärung allerdings äußerst bedenklich ... Du must es aber wissen !


    Hinzu kommt das selbstgenutze Arbeitszimmer in einer privaten Wohnung.
    Ich gehe davon aus, dass Du die Kosten hierfür auch absetzen möchtest ...

    Den faustdicken Din A4 Ordner mit allen Unterlagen bekommt das Finanzamt ja sowieso dabei und dann können die sich ja im Notfall alles unerklärte selbst besorgen oder anrufen.


    Das wird das Finanzamt sicherlich nicht machen, sondern sie werden Dich nach ihren errechneten Werten besteuern.
    Spätestens dann gehen die ersten Lämpchen an ...


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    Gruß Kuddel

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    :lol:

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