Heizkosten für Arbeitszimmer berechnen

  • Hallo zusammen,


    da ich gerade an den Steuererklärungen 2010 bis 2013 sitze stellt sich mir folgendes Problem:


    Wie hoch darf ich die Heizkosten für das Arbeitszimmer ansetzen? Leider habe ich nicht von jedem Jahr eine Rechnung über das Heizöl.


    Kann man auch einen fiktiven Wert pro Quadratmeter annehmen?


    Da ich des Weiteren auch keine Heizölstände notiert habe scheidet auch das First in First Out Verfahren aus.


    Wir haben einen Verbrauch von rund 2.000 Litern pro Jahr.


    Wir tanken im Schnitt alle zwei Jahre.


    Oder darf man nur in dem Jahr wo die Rechnung bezahlt wurde dann auch die tatsächlichen Kosten ansetzen? Das würde dann bedeuten dass nur jedes zweite Jahr Heizkosten anfallen, die jedoch dann wesentlich höher ausfallen.


    Danke für eure Hilfe.


    Ben

    • Offizieller Beitrag

    Kann man auch einen fiktiven Wert pro Quadratmeter annehmen?

    nein


    Oder darf man nur in dem Jahr wo die Rechnung bezahlt wurde dann auch die tatsächlichen Kosten ansetzen?

    ja

  • Ja, Sie können einen fiktiven Wert pro Quadratmeter übernehmen. Es gibt einige Online-Tools. Sie können davon ausgehen, dass durch die Verwendung dieser Werkzeuge.


    Herzliche Grüße
    [Werbelink entfernt]

    • Offizieller Beitrag

    Ja, Sie können einen fiktiven Wert pro Quadratmeter übernehmen.

    Nein, das darf er nicht. Es gilt zwingend das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG.

  • Sorry dass ich jetzt nochmal nachfragen muss!


    Angenommen ich habe alle zwei Jahre eine Rechnung über 2.500 €!


    Gebe ich dann in jedem Jahr nach dem Abflussprinzip 1.250 € an oder gebe ich einfach in dem Jahr wo die Rechnung bezahlt wurde den ganzen Betrag an, also die 2.500 €? Weil ich hab ehrlich gesagt keine große Lust nach dem First in First Out Prinzip nun auch noch jedes Jahr mit dem Meterstab den Heizölbestand zu messen....

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du überhaupt einmal in den § 11 Absatz 2 Satz 1 EStG geschaut? Da steht wortwörtlich:

    Zitat

    (2) 1Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.


    Geleistet worden ist gleichbedeutend mit bezahlt worden und nicht mit durch die Leitung geflossen. Es handelt sich um einen der nicht wenigen Fälle, wo der Gesetzgeber es ganz deutlich und mit einfach Worten ins Gesetz geschrieben hat.


    Genau deshalb ist im Steuer-Sparbuch ja auch das Datum mit der Höhe des gezahlten Betrags einzugeben.


  • Genau deshalb ist im Steuer-Sparbuch ja auch das Datum mit der Höhe des gezahlten Betrags einzugeben.

    Sorry, aber da muss ich mal ein bißchen widersprechen. Es gibt auch andere Auswahlmöglichkeiten (siehe Anhang).


    Es ist für einen Laien eben NICHT immer alles klar und eindeutig, auch wenn es für dich unverständlich sein mag. Ich bin der Meinung, dass es mir laut Programm genauso gut erlaubt ist, z.B. den Gesamtbetrag über einen ganzen Zeitraum anzugeben und nicht nur den EINEN Tag, an dem die Rechnung bezahlt wurde (Zeitraum - Bezeichnung - Betrag).


    Das ist auch der Grund, warum zumindest ich mich damit so schwer tue... eben weil es nicht eindeutig ist, wenn man nicht die Gesetzesgrundlage kennt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin der Meinung, dass es mir laut Programm genauso gut erlaubt ist, z.B. den Gesamtbetrag über einen ganzen Zeitraum anzugeben und nicht nur den EINEN Tag, an dem die Rechnung bezahlt wurde (Zeitraum - Bezeichnung - Betrag).

    Aber nur der in diesem Zeitraum tatsächlich gezahlte Betrag.


    Das ist auch der Grund, warum zumindest ich mich damit so schwer tue... eben weil es nicht eindeutig ist, wenn man nicht die Gesetzesgrundlage kennt.

    Den § 11 EStG kennst Du ja mittlerweile.