Hallo,
wir planen bei uns in der Firma eine Gewinnausschüttung vorzunehmen.
Die Kapitalerträge und die abgeführte Kapitalertragsteuer müssen den Gesellschaftern bescheinigt werden.
Gibt es dafür eigentlich eine Musterbescheinigung?
Um welche Kapitalerträge handelt es sich eigentlich:
-Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
-Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 EStG
-Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7a EStG
oder noch ganz andere??
Vielleicht kann mir einer dabei helfen.....
Beste Grüße
L. Meyer