Update 4703 eBilanz HGB-Taxonomy 5.1

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    ich bin momentan dabei für eine UG die eBilanz vorzubereiten. Dabei nutze ich Wiso Buchhaltung mit dem Update 4703. Beim Anlegen einer neuen eBilanz-Gliederung laut Anleitung erhalte ich folgende Kontengliederung:


    • Stammdaten
    • Bilanz
    • GuV
    • Ergebnisverwendung
    • Steuerliche Gewinnermittlung
    • Steuerliche Gewinnermittlung bei Personengesellschaften


    Nach den ganzen jährigen Buchungen erhalte ich nun sauber meine Handelsbilanz. Natürlich muss ich dem FA aber eine Steuerbilanz liefern, ich bin also auf eine Überleitungsrechnung angewiesen. Die HGB-Taxonomy 5.1 beinhaltet hierfür den Punkt "Steuerliche Modifikationen", welcher bei beispielsweiße Kapitalgesellschaften, welche eine Handelsbilanz übermitteln, Pflicht ist. Dieser Punkt ist in WISO nicht vorhanden. Es scheint als würde WISO davon ausgehen, dass die Bilanz die am Ende des WJ herauskommt eine fertige Steuerbilanz ist und somit die Überleitungsrechnung nicht gebraucht wird. Das ist falsch.


    Wird es hier ein Update geben? Wenn ja, wann? Oder habe ich nur etwas übersehen und kann diesen Punkt "Steuerliche Modifikationen" freischalten?


    Ich bin für jede Idee dankbar! :)

  • Nach einem Telefonat mit dem Buhl-Support wurde mir mitgeteilt, dass der Gliederungspunkt "Steuerliche Modifikationen" momentan nicht in der Software implementiert ist. Ich wurde auf "Steuerliche Gewinnermittlung" verwiesen, dieser Punkt ist aber nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften.


    De facto gibt es momentan keine Möglichkeit eine Überleitungsrechnung zu übertragen. Die eBilanz ist also für Kapitalgesellschaften nutzlos. Ich frage mich, ob dort noch eine Nachbesserung stattfindet?!

  • Hallo perrycox


    genau so sieht es im Moment leider aus.
    Gemeldet ist diese nicht vorhandene Eingabemoeglichkeit und wird wohl auch bearbeitet.
    Due kannst ja zumindest schon Deine Handelsbilanz fertigstelle und (bis auf die Ueberleitungskorrekturen Kontenzuweisung) alles in der E-Bilanz zuordnen.

  • Hallo perrycox


    genau so sieht es im Moment leider aus.
    Gemeldet ist diese nicht vorhandene Eingabemoeglichkeit und wird wohl auch bearbeitet.
    Due kannst ja zumindest schon Deine Handelsbilanz fertigstelle und (bis auf die Ueberleitungskorrekturen Kontenzuweisung) alles in der E-Bilanz zuordnen.


    Hallo Franco,


    das habe ich soweit schon durch. Ich hoffe mal, dass bis Ende April ein Update mit der Funktionalität kommt. Dann ist noch genug Zeit, um die eBilanz in Ruhe übermitteln zu können. Ich bin guter Dinge. ;)

  • Hallo zusammen,


    hat jemand inzwischen (mehr als ein Jahr später) ein Update hierzu? Der Punkt "Steuerliche Modifikationen" ist nach wie vor in der Taxonomie nicht vorhanden.


    Ein Ausweichen auf den Gliederungspunkt "Steuerliche Gewinnermittlung" ist ebenfalls nicht möglich, da dieser Teil -wie in der Taxonomie richtig hinterlegt- für Kapitalgesellschaften nicht gültig ist und somit hier vorgenommene Einträge bei der Test-Übertragung vom Elster-Modul zurückgewiesen werden.


    Ich sehe daher immer noch keine Möglichkeit, die Handelsbilanz einschließlich der Überleitungsrechnung mit der E-Bilanz-Funktion der Unternehmer Suite zu übertragen.


    Hat jemand dazu noch eine Idee oder weiß, ob diese Funktion von Buhl in einer späteren Version nachgeliefert wird?


    Zum jetzigen Zeitpunkt bleibt mir nur entweder die Härtefallregelung in Anspruch zu nehmen, da ich die E-Bilanz nicht in der gesetzlich geforderten Form erstellen kann, oder die Buchhaltungssoftware zu wechseln. Alles keine optimalen Lösungen... und ich kann mir nicht vorstellen daß wir die einzigen mit dem Problem sind?!

  • Hallo sierra,


    seit dem Update auf 50XX (aktuell ist 5107) gibt es zwar die HGB-Taxonomy 5.2 aber auch keine Aenderung.


    Stelle bitte Deine Frage ueber dee Support oder ein Ticket an Buhl, denn alles was hier ueber das Forum kommt, wird nicht als "offizielle" Anfrage gewertet.

  • Hallo Franco,


    eigentlich hatte ich insgeheim schon auf eine Antwort von Dir gehofft, da Du ja für gewöhnlich sehr gut auch über noch nicht öffentliche Änderungen informiert bist - besser als der First-Level-Support :D - danke also dafür.
    Ich werde bei Buhl ein Ticket eröffnen und das Ergebnis dann hier posten.


    Gruß
    André

  • Meine Anfrage:



    Und hier nun die Antwort vom Buhl-Support:

    Zitat

    Eine Implementierung der Überleitungsrechnung wird voraussichtlich nicht in unsere Software nicht erfolgen, da die Entwicklung dieser Überleitungsrechnung einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellt und sehr kompliziert ist. Dies wird auch dadurch ersichtlich, dass bis vor einem Jahr noch nicht einmal die verifizierten Datev-Programme diese Überleitungsrechnung zu Verfügung gestellt haben.


    Leider ist diese Übermittlung aufgrund der hohen Komplexität auch in keinem der kostenlosen Elster-Programme möglich. Deshalb können wir Ihnen an dieser Stelle leider keine Möglichkeit für die Übertragung der Steuerbilanz oder die Erstellung der Überleitungsrechnung nennen.


    Das ist ja mal deutlich. Ich frage mich nur - wie machen das denn andere?


    Wir sind schon sehr spät mit unserem JA 2013 dran, darüber müssen doch schon viele gestoplert sein. Oder ist es einfach so die krasse Ausnahme, daß man den JA nicht von Steuerberater machen läßt, sondern selbst übermittelt? Oder schicken alle fleißig weiter auf Papier? Manchmal kriege ich das Gefühl wir sind die einzigen, die sich über die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben so den Kopf zerbrechen - wie schon vor ein paar Jahren bei ELENA... ;(


    Über Rückmeldung von anderen Betroffenen - und wie Ihr es handhabt - würde ich mich freuen! Ich bereite in der Zwischenzeit den Härtefallantrag vor...


    Gruß
    André

  • Hallo André,


    danke fuer die Info.


    vermutlich wirst Du mit der Haertfallregelung nicht durchkommen.


    Gib also die Handelsbilanz per ebilanz ab und richte ein Schreiben an das FA, dass eine Ueberleitungsrechnung nicht durch das Programm unterstuetzt wird.


    alle Konten und Sachverhalte, die bei einer Ueberleitungsrechnung beruecksichtigt werden habe ich nicht.
    Eines ist z.B. Pensionsrueckstellung 1357 (steuerlich mit Planvermoegen nicht zu saldieren)


    Ohne dass ich Buhl oder Microtech hier entschuldigen will, aber mit der e-Bilanz hat man sich dort selbst Probleme geschaffen die aufgrund der fehlenden Kompetenz vorauszusehen waren. Die gesetzeskonforme Umsetzung steuerlicher Sachverhalte gehoert leider nicht zu deren Staerken
    Besser ist, Microtech zieht sich aus dem Thema e-Bilanz ganz zurueck und investiert in andere Programmfunktionen


    Die beworbene Handelsbilanz nach HGB ist nach wie vor als Programmleistung voellig ok.


    Mein Gedanke:


    Nehmen wir mal an, die e-Bilanz gibt es nicht in der Unternehmer Suite, dann erstellts Du dort eine Handelsbilanz ohne Probleme.


    Dann bestellst Du beim Bundesanzeiger (den Du ja ohnehin bedienen musst) die e-Bilanz Online


    https://www.ebilanzonline.de/login.html


    Dort kannst Du alles erledigen (e-bilanz an das FA, veroeffentlichung im BA) und auch vorab testen.


    Kosten ab 10EUR je uebermittlung


    Wenn ich Deine Muehe mit dem Support und hier im Forum als Wert betrachte, ist der Betrag dort ein Trinkgeld

  • Hallo Franco,


    genau das hatte ich vor und habe es jetzt auch so gemacht: Härtefallregelung in Anspruch nehmen nur in Hinblick auf die Überleitungsrechnung und das Schreiben von Buhl dazu.


    Danke für den Hinweis auf e-Bilanz Online vom Bundesanzeiger, die Möglichkeit kannte ich nicht und die Idee ist gut! Ob es ein paar Euro kostet spielt keine Rolle wenn ich so Arbeit spare, nur gleich auf Lexware wechseln möchte ich nicht (aber auch eher wegen der Arbeit).


    Ich habe auch noch eine zweite Möglichkeit der Übermittlung gefunden: http://www.myebilanz.de/ Kostet mit Oberfläche auch nur ein paar Euro, ist aber auch umständlich wegen der fehlenden Möglichkeit, für einen Import dort hinein die Kontensalden zuvor aus der Unternehmer Suite vernünftig in Excel zu exportieren (abgesehen vom Workaround über Textdateien, den ich ziemlich häßlich finde).


    Ich belasse es jetzt erst mal dabei und schicke die E-Bilanz beim nächsten JA über eine der anderen Möglichkeiten.


    Wobei ich die Hoffnung bei Buhl noch nicht ganz aufgegeben habe - man hat mir zugesichert zumindest zu prüfen, ob eine Freieingabe des Taxonomieteils "Steuerliche Überleitungsrechnung" ermöglicht werden kann. Dann könnte man doch noch die gesamte E-Bilanz aus der Unternehmer Suite senden. Sind bei mir sowieso nur Kleinigkeiten wie Investitionsabzugsbetrag und daraus folgend unterschiedliche Abschreibungen, kein Problem das von Hand auszurechnen.


    Du hast sicher Recht, daß sich Buhl mit der E-Bilanz was aufgebürdet hat. Ich erwarte auch ganz sicher nicht, daß die Überleitungsrechnung auf Knopfdruck von selbst passiert - dafür müßte ja die ganze Berechnung implementiert werden. Ich fände aber die Variante mit der Freieingabe der Taxonomieinhalte für alles außer Handelsbilanz sinnvoll, dann müßte man zumindest diese nicht nochmal komplett eingeben oder anders in eine weitere Software zur Übertragung rüberziehen. Und so kompliziert ist die E-Bilanz-Übermittlung im Endeffekt auch nicht: Zuordnung der Quellkonten zur Taxonomie und ein bißchen formale Prüfung - sieht man ja an myebilanz daß das geht, mit nichts als den Kontensalden als Quelle.


    Danke nochmal für die Hilfe!


    Viele Grüße
    André

  • Hallo André,


    danke fuer Deine Anwort.


    Selbst bei der Datev funktioniert es nicht "automatisch" (E-Bilanz-Assistent) und muss dem jeweiligen steuerlichen Sachverhalt entsprechend manuell angepasst werden.


    Die Programmentwicklung wird nicht von Buhl, sondern ausschliesslich von Microtech durchgefuehrt. Daher ist eine Umsetzung m.E. auch in der Zukunft ausgeschlossen. Den Grund habe ich bereits beschrieben