Wo verbuche ich eine Rückerstattung wegen Einkommenssteuer-Fehlbuchung

  • Ich habe versehentlich Einkommenssteuer an das Finanzamt überwiesen, die mir promt rückerstattet wurden.


    Die Rückerstattung wollte ich auf 1810 buchen, was nicht möglich ist, weil es im Sachkonto bei „Onlinebanking-Umsätze übernehmen“ nicht angezeigt wird. Aktiviert ist das Konto. Weiss jemand wie ich es korrekt verbuchen muss. Einfach als Einahme-Privateinlage 1890?

  • Die Einkommensteuer ist eine persönliche Steuer und hat in der EÜR eigentlich nichts zu suchen. Wenn Zahlungen über das betriebliche Konto laufen, muss die über die Privatentnahme oder -einlage erfolgen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe versehentlich Einkommenssteuer an das Finanzamt überwiesen, die mir promt rückerstattet wurden.


    Die Rückerstattung wollte ich auf 1810 buchen, was nicht möglich ist, weil es im Sachkonto bei „Onlinebanking-Umsätze übernehmen“ nicht angezeigt wird. Aktiviert ist das Konto. Weiss jemand wie ich es korrekt verbuchen muss. Einfach als Einahme-Privateinlage 1890?


    Ja, das können Sie genau so machen.
    Diese Privatkonten erscheinen nicht in der EÜR.