Wechsel von Annerkennungsjahr zu Festanstellung

  • Guten Tag,


    Ich bin gerade über der Steuererklärung von meiner Ehefrau und mir, dabei habe ich einen "Sonderfall"


    Meine Frau hat bis letztes Jahr 30.06.13 ihr Anerkennungsjahr (Ausbildung zur Erzieherin) absolviert. Dies ist ein Pflichtpraktikum innerhalb der Ausbildung, das jedoch vergütet wurde.


    Monatliches Schulgeld wurde gezahlt.


    Es wurde zudem noch Bafög bezogen, was jedoch für den Zeitraum (01.01.-30.06.)wieder zurück gezahlt wurden ist.


    Ab 01.08.13 bis 31.12.13 war sie dann in der selben Einrichtung fest angestellt.


    Meine Frage lautet: Wie muss ich das erste Halbjahr als es noch eine Ausbildung war (KEINE Erstausbildung) die jedoch vergütet wurden ist in der Steuer einpflegen ? Welche Rolle spielt das BaföG ? Kann ich das erste HJ eventuell unberücksichtigt lassen, da ich soweit ich weiß nichts geltend machen kann?


    Den Zeitraum 01.08. bis 31.12. habe ich ganz normal als Arbeitsstelle eingetragen.


    Eventuell ist wichtig das wir erst seit 17.08.13 verheiratet sind. Steuerklassewechel (sie 5 ich 3 ) im Oktober.


    Vielen Dank im Vorraus


    Liebe Grüße aus dem Thüringer Wald

    • Offizieller Beitrag

    Wie muss ich das erste Halbjahr als es noch eine Ausbildung war (KEINE Erstausbildung) die jedoch vergütet wurden ist in der Steuer einpflegen ?

    Da mit Sicherheit die Lohnsteuerklasse berücksichtigt und eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt worden ist, ganz normal wie jedes anere Arbeitsverhältnis auch.


    Kann ich das erste HJ eventuell unberücksichtigt lassen, ... ?

    Nein; s.o. .



    ..., da ich soweit ich weiß nichts geltend machen kann?

    Wer sagt das? Du nicht, aber die Ehefrau.

  • Danke miwe4 für die schnelle Antwort. :)


    Von dem Einkommen im 1. HJ gingen nur die SV-Beiträge ab und keine Lohnsteuer.
    Arbeitsweg ist unter 2km und wird zu Fuß bewältigt ;).


    Arbeitskleidung etc. ist im Kindergarten auch nicht in Benutzung.


    Ich wüsste nicht was ich da noch geltend machen soll? Aber ich lass mich sehr gern eines besseren belehren.


    Ich war mir nur nicht sicher ob ich das ganze Bafög als "Einkommen" angeben muss ? Ich denke nicht da es ja komplett wieder zurück gezahlt wurden ist.
    Aber ich bin mir eben nicht sicher.


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Von dem Einkommen im 1. HJ gingen nur die SV-Beiträge ab und keine Lohnsteuer.

    Das kommt ja auch bei geringem Verdienst mit Lohnsteuerklasse vor. Was ist also Lohnsteuerbescheinigung mit Steuerklasse, Midijob oder Minijob?


    Ich wüsste nicht was ich da noch geltend machen soll? Aber ich lass mich sehr gern eines besseren belehren.

    Wenn Du bzw. Deine Tochter das schon nicht weiß. Das Steuer-Sparbuch gibt diesbezüglich ja nun hinreichend Aufklärung.