Selbst gezahlte Garage bei Dienstwagen

  • Hallo zusammen,


    das Thema Garage und Dienstwagen wurde hier ja schon mehrfach diskutiert, jedoch ging es dabei meistens um den Fall, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Mietkosten für die Garage erstattet hat und dann die Frage war, ob der AN diese als Mieteinnahmen versteuern muss.


    Ich habe jetzt nun den Fall eines Dienstwagens, bei dem ich den geldwerten Vorteil nach der Fahrtenbuchmethode versteuere, wofür als Grundlage für die Berechnung alle durch den Arbeitgeber getragenen Kosten (Leasing, Kraftstoff, Versicherung etc.) berücksichtigt werden und anteilig auf privat/geschäftlich verteilt werden.
    Die Miete für die Garage (Innenstadt und damit keine Möglichkeit ohne eigene Garage das Auto abstellen zu können) zahle ich selbst, es erfolgt keine Erstattung durch den Arbeitgeber.



    Nun die Fragen:
    Kann ich diese Mietkosten steuerlich geltend machen?
    Wenn ja: In voller Höhe oder nur für den geschäftlichen Nutzungsanteil?
    Und wo trage ich sie in der Wiso-Software ein? Bei den Werbungs-/Fahrtkosten? bei den vom AN getragenen Zuzahlungen (Korrekturbetrag KFZ-Nutzung?)


    Vielen Dank für die Hilfe und beste Grüße


    Andi

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich diese Mietkosten steuerlich geltend machen?
    Wenn ja: In voller Höhe oder nur für den geschäftlichen Nutzungsanteil?

    Ich würde sagen, dass die Kosten nicht abziehbar sind, weil sich das insoweit ja bei dem geldwerten Vorteil laut Fahrtenbuchmethode schon mit einem geringeren geldwerten Vorteil auswirkt. Da die selbst getragenen Kosten dort außer Ansatz bleiben, ist das im Prinzip steuerlich gewürdigt.


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