Ausgaben für Schulbücher - in Sonderfällen als Werbungskosten möglich?

  • Hallo,


    mir ist bekannt, dass Ausgaben für Schulbücher des Kindes an einer Privatschule nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können (im Gegensatz zum Schulgeld selbst), da hier nur Kosten angesetzt werden können, die in Zusammenhang mit dem Erhalt des eigenen Arbeitsplatzes stehen.


    In unserem Fall haben wir an der staatl. Schule keinen Betreuungsplatz für unser Kind erhalten (die schriftl. Absagen liegen vor). Da die Schule für Erstklässler 3x um 11:25 und 2x um 12:15 Uhr endet, hätte einer von uns seine Arbeit kündigen müssen, wenn wir nicht auf eine private Ganztagesschule ausgewichen wären.


    Gibt es für solche Fälle Ausnahmeregelungen?


    Danke, Anna.