zwei Riesterverträge, keine beitragspflichtige Beschäftigung im Jahr 2012 (=keine Zulagen)

  • Hallo,
    bin Student, habe zwei Riesterverträge. In einen Riestervertrag zahle ich monatlich ein, der andere ist beitragsfrei. Habe im Jahr 2012 keine beitragspflichtige BEschäftigung gehabt (=nicht unmittelbar begünstigt, keine Zulagen). Meine Frage ist nun, ob ich die Anlage AV auszufüllen muss oder sollte. Meine zweite Frage ist, ob ich den Riestervertrag irgendwo anders noch angeben muss (vielleicht Anlage Vorsorgeaufwand)?Ich habe hierzu gelesen, dass man es als Sonderausgaben angeben kann. Ich kann aber nirgends eindeutig in Erfahrung bringen, ob das für Riestersparer gilt, die nicht gefördert werden, weil keine beitragspflichtige Beschäftigung im Vorjahr.


    Habe die Suchfunktion schon stundenlang zu diesem Thema ausgequetscht.


    Vielen Dank für alle antworten.

  • Beitragsfreie Riesterverträge spielen bei der Einkommensteuererklärung keine Rolle, es geht um geförderte Beiträge und die gibt es ohne Beitrag nicht.


    Wenn du tatsächlich nicht zulageberechtigt bist, kannst du nur dann versuchen, die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen geltend zu machen wenn es sich um eine klassische Rentenversicherung alten Rechts (Abschluss vor 2005) handelt. Im anderen Thread hast Du von Fondssparplänen gesprochen - also keine Chance, diese Beiträge geltend zu machen.


    Viele Grüße
    Rautka

  • Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Muss ich die beiden Verträge irgendwo anders angeben, weil dort ja schon etwas Geld drin ist und dieses bereits angesparte Geld ja auch arbeitet und Gewinne erzielt? Oder werden diese Gewinne erst bedeutam, wenn ich sie im Rentenalter dann ausgezahlt werden?


    Vielen Dank

  • Die Gewinne aus den Verträgen werden erst mit Auszahlung, egal ob Rente oder Kapitalauszahlung, versteuert. Der Anbieter informiert dann im Zusammenhang mit der Zahlung über die zu versteuernden Beträge. Solange du dir aus dem Vertrag nichts auszahlen lässt, ist also nichts zu versteuern und du musst diese Verträge in der Steuererklärung nirgendwo angeben.


    Viele Grüße
    Rautka