Hallo,
bin Student, habe zwei Riesterverträge. In einen Riestervertrag zahle ich monatlich ein, der andere ist beitragsfrei. Habe im Jahr 2012 keine beitragspflichtige BEschäftigung gehabt (=nicht unmittelbar begünstigt, keine Zulagen). Meine Frage ist nun, ob ich die Anlage AV auszufüllen muss oder sollte. Meine zweite Frage ist, ob ich den Riestervertrag irgendwo anders noch angeben muss (vielleicht Anlage Vorsorgeaufwand)?Ich habe hierzu gelesen, dass man es als Sonderausgaben angeben kann. Ich kann aber nirgends eindeutig in Erfahrung bringen, ob das für Riestersparer gilt, die nicht gefördert werden, weil keine beitragspflichtige Beschäftigung im Vorjahr.
Habe die Suchfunktion schon stundenlang zu diesem Thema ausgequetscht.
Vielen Dank für alle antworten.