Betriebsvermögensvergleich bei Abmeldung des Gewerbes

  • Ich hatte die letzten paar Jahre ein kleines Gewerbe (USt-pflichtig aber Gewinn < 10.000 EUR), für das ich jedes Jahr mit Mein Büro eine EÜR abgegeben habe. Nun habe ich das Gewerbe aber abgemeldet. Wenn ich in die EÜR nun den entsprechenden "Haken" setze, dass der Betrieb aufgegeben wurde, sagt mir die Elster-Prüfung dass ich einen "Betriebsvermögensvergleich" machen muss. Kann mir jemand sagen, was das überhaupt genau ist (Wiki hilft nicht viel weiter) und wie ich den mit Mein Büro erstelle?


    Ich hatte eigentlich gehofft, dass ich mir durch die Abmeldung Arbeit spare anstatt noch mehr Arbeit zu bekommen...

    • Offizieller Beitrag

    Ein Betriebsvermögensvergleich ist ein Jahreabschluss nach §4 Absatz 5 EStG und in verständlicher Sprache: eine Bilanz.


    Eine Betriebsaufgabe verpflichtet zur Bilanzierung. Davor ist eine Übergangsgewinnermittlung zu erstellen.


    Genaue Ablauf:


    1) EÜR wie üblich per 31.12. erstellen
    2) Übergangsgewinnermittlung erstellen:
    hierbei wird von der EÜR, bei der ausschließlich bereits vereinnahmte und verausgabte Kosten und Erträge relevant waren zu der Bilanz, bei der Forderungen und Verbindlichkeiten, die in der Zukunft erfüllt werden, eingestellt werden.


    Das geht auch auf einer Excelvorlage in etwa so:


    Einnahmen:
    Rechnung xyz netto, erhalten am 02.02.FJ 1.234.56 Euro
    Rechnung yza netto, bislang offen 2.345,67 Euro
    Umsatszteuererstattung VVJ offen 50,00


    Einnahme aus Übergangsgewinnerm.: 3.630,23


    Ausgaben:
    Rechnung Telefon Dez. (netto), gezahlt am am 03.01.FJ 22,35
    Rechnung Lieferant XY (netto), noch zu zahlen 385,77
    Umsatzsteuerzahllast aus USterklärung VJ 70,00


    Ausgaben aus Übergangsgewinn: 478,12


    Übergangsgewinn: 3.152,11
    Einzutragen in Zeile 76 der EÜR



    3) Aufgabegewinnermittlung erstellen:


    Einnahmen
    Entnahme Anlagegut 1, gemeiner Wert (netto) 5.000,00
    Verschrottung Anlagegut 2 und 3, gemeiner Wert: 0,00
    Entnahme Anlagegut 4, gemeiner Wert (netto) 50,00


    Einnahmen aus Aufgabegewinnermittlung gesamt: 5.050,00



    Ausgaben:


    Restbuchwert Anlagegut 1: 1,00
    Restbuchwert Anlagegut 2: 50,00
    Restbuchwert Anlagegut 3: 1,00
    Restbuchwert Anlagegut 4: 200,00


    Ausgaben aus Aufgabegewinnermittlung: 252,00 Euro


    Aufgabegewinn: 4.798,00


    Einzutragen in die Anlage G Seite 2 in die entsprechende Zeile.



    Bitte beachten Sie, dass ggf. zusätzlich alle in den Übergangs- und Aufgabegewinnermittlung erzielten Erlöse umsatsteuerpflichtig sind und meine "Anleitung" reinen Beispielcharakter hat (mögliche Rechnenfehler dienen Aufmerksamkeitstestzwecken).
    Vergessen Sie nicht, sich im Zweifelsfall einen Steuerberater zur Seite zu holen.


    Viel Spaß [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_biggrin.gif]

  • Aufmerksamkeitstest: die Telefonrechnung (Bezahlung 3.1.) gehört noch in die EÜR zum 31.12., da laufende Ausgabe
    aber sonst - wie immer - Sachverhalt gut erklärt.

    • Offizieller Beitrag

    Aufmerksamkeitstest: die Telefonrechnung (Bezahlung 3.1.) gehört noch in die EÜR zum 31.12., da laufende Ausgabe
    aber sonst - wie immer - Sachverhalt gut erklärt.


    Ja, da können Sie es sich leichter machen, das stimmt.

  • Vielen Dank für die Erläuterungen! Ich würde das ganze gerne mit dem kleinstmöglichen Aufwand über die Bühne bringen, da die Beträge wirklich nicht den Aufwand (oder das Geld für einen Steuerberater) wert sind. So weit ich es erkennen kann, bleiben nach der Auflösung nur rund 100 EUR an Anlagevermögen übrig. Ansonsten gibt es vielleicht nur noch ein paar Ausgaben, die mir aber auch relativ egal sind, da ich wohl sowieso unter dem Steuerfreibetrag bleiben werde.


    In diesem Sinne:
    Was wäre der einfachste Weg, dies zu machen? Gibt es irgendwo eine gute Übersicht, was genau in solch einer Excel-Dokument vorhanden sein müsste bzw. vielleicht sogar eine Vorlage? Kann "Mein Büro" irgendwie die notwendigen Kennzahlen automatisch auflisten, oder muss ich mir das alles selber raussuchen?

  • Hallo,


    ich denke - auch wenn es die Konkrenz ist - ist der Sachverhalt gut erklärt, sowie am Ende der Seite die Downloads "Checkliste" etc.


    http://www.lexware.de/buchhalt…-sie-den-uebergangsgewinn


    Gruß Rainer

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