Wie verbuche ich Warenproben bzw. Verkostungen?

  • Hallo liebe Forenmitglieder


    wir haben einen Spirituosenhandel und bieten unseren Kunden natürlich Proben an. Auch machen wir ab und zu mal kostenlose Schnapsproben. jetzt weiß ich allerdings nicht wie ich das richtig verbuche. Denn ich habe die Steuer pro Flasche schon im Wareneingang als Ausgabe verbucht. ich kann sie ja nicht doppelt verbuchen. Wäre der richtige Weg, die Flasche als EK + 19% als Einnahme zu verbuchen und danach nochmal als Repräsentation als Ausgabe zu verbuchen?
    wäre sehr dankbar um jede Antwort


    LG Karin

  • Aufmerksamkeiten und Werbung


    Aufmerksamkeiten und Werbung

    Hallo Häschen
    erstmal herzlichen Dank für deine Antwort
    Aber ich weiß ehrlich gesagt immer noch nicht ob ich richtig lag mit der zweifachen Buchung
    Dass ich zuerst die Verkostungsflaschen als normale Einnahme EK mit 19 % in die Kasse einbuche und dann nochmal den gleichen Betrag als Werbung ausbuche...


    LG Karin ?(



    Aufmerksamkeiten und Werbung

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Sie die Verkostungsflaschen in den Wareneingang buchen, dann buchen Sie den Verbrauch kein weiteres Mal. Sie könnten es beim Einkauf direkt aufteilen- m.E. müssen Sie es aber nicht.


    Wenn Sie z.B. die teure Apollinarisflaschen und Knabbereien extra zu Verkostungszwecken kaufen, dann könnten Sie diese allerdings direkt auf das genannte Konto buchen.

    • Offizieller Beitrag

    Sie könnten es beim Einkauf direkt aufteilen- m.E. müssen Sie es aber nicht.

    Wenn diese durch Verkostung bzw. Verprobung entstandene und wahrscheinlich eklatante Differenz zwischen Wareneinkauf und Warenverkauf einen Prüfer stören sollte, könnte man dem wahrscheinlich durch geeignete Aufzeichnungen zu dem entsprechenden Verbrauch anlässlich dieser Anlässe entgegenwirken.

  • Vielen dank erstmal für eure prompten Antworten. Ich kann die Verkostungsflaschen im Wareneingang nicht separat buchen, weil ich nie weiß was ich grad brauche. Nochmal über die Werbung ausbuchen geht auch nicht,weil ich ja dann doppelte Steuer habe. Aber irgendwie schmälert das ja auch meinen Gewinn. Wie würde denn so ein Buchungssatz aussehen?

    Zitat

    Das gleiche gilt wenn ich eine Flasche für mich privat öffne, habe ich bisher immer EK + 19% als Erlös gebucht.Meiner Meinung nach stimmt das so auch nicht

    • Offizieller Beitrag

    Warenverprobungen bzw. -verkostungen haben doch rein gar nichts mit Deinen Privatentnahmen/unentgeltlichen Wertabgaben gemein. Da gibt es ja nun wirklich einschlägige Vorschriften, die ggf. auch zwingend zu beachten sind. In einzelnen Branchen gibt es da sogar Richtwerte, die ggf. unbedingt anzuwenden sind.

    • Offizieller Beitrag

    Für die TE als Erläuterung zu miwes letztem Post:
    In diesem BMF-Schreiben finden Sie die Richtsätze für die Pauschbeträge für Sachentnahmen aus Ihrem Unternehmen.
    Die Zahlen unter "Nahrungs- und Genussmittel" sind in Ihrem Falle jährliche Grundlage für die Schätzung der Privatentnahmen, sofern keine genauen Aufzeichnungen geführt werden.
    Das bedeutet genau: Sie müssen jährlich 1.295,00 + 7% Umsatzsteuer UND 740,00 + 19% Umsatzsteuer PRO Person (gilt für mitarbeitenden Familienmitglieder, nicht aber für Angestellte) als Sachentnahmen buchen und decken damit unzweifelhaft Ihren kompletten Eigenverbrauch ab, nicht aber Entnahmen für Geschenke an Dritte. Am Besten bucht man monatlich ein Zwölftel.
    Hierbei handelt es sich um eine Vereinfachungsregelung. Sie können auch Ihre Privatentnahmen einzeln und lückenlos aufzeichnen. Der Besteuerung ist der Teilwert zugrunde zu legen. Beim Umlaufvermögen entspricht der Teilwert regelmäßig dem gemeinen Wert, also dem Wert, der das Wirtschaftgut am Markt erzielt. Das ist in diesem Falle der Nettoverkaufspreis zzgl. darauf entfallener Umsatzsteuer.



    Miwes Einwand bzgl. der Nachvollziehbarkeit der verbrauchten Waren und einer möglichen Hinzuschätzung hatte folgenden Hintergrund: Im Rahmen einer Betriebsprüfung werden Wareneingänge mit -verkäufen verglichen.
    Abweichungen sollten erklärbar sein- zum Beispiel Zerstörung, Verderb oder eben Verkostung.
    Ist es Ihnen also nicht möglich, direkt beim Wareneinkauf die verbrauchten Flaschen getrennt zu buchen, dann kann es empfehlenswert sein, Aufzeichnungen über den Verbrauch zu führen ("Weinverkostung am xx.xx.xxxx, 2 Flaschen Schluckspecht, 1 Flasche feiner Fusel"). Alernativ können Sie nach jeder Weinverkostung eine Umbuchung vornehmen, z.B. basteln Sie sich ein Konto 6602 "Weinverkostungen" und buchen 6602 an 3400 (alternativ 6600 an 3400) mit dem Nettoeinkaufspreis der jeweils verbrauchten Flaschen und einem passenden Buchungstext.

  • Vielen herzlichen Dank für eure nette und kompetente Hilfe
    Sorry dass ich jetzt erst antworte, aber wir waren jetzt ein paar Tage auf Messe


    @ Häschen...so werde ich das in Zukunft machen
    Ich vertehe gar nicht warum mein Steuergehilfe gemeint hat ich soll quasie die Verkostungen zuerst als Einnahme mit Steuer und dann als Werbeausgabe plus Steuer buchen.
    Wenn ich es so mache wie du meinst, dann reicht die Buchung als Ausgabe EK netto ohne Steuer


    Also ich kaufe meinen Schnaps beim Händler ein für 1000 Euro Brutto
    5400 Wareneingang 840,34 /1800 Bank 1000 Euro
    1406 Steuer 159,66


    wie lautet dann der Buchungssatz wenn ich von dieser Ware 100 Euro kostenlos ausschenke


    6605 Warenprobe 100 Euro / 5200 Wareneingang 100 Euro


    oder muss ich mit Steuer nehmen ??
    Lieben Dank nochmal :thumbsup: