Kapitallebensversicherung mit BUZ

  • Hallo alle zusammen,


    ich versuche gerade mit der Wiso-Software meine Steuererklärung zu machen.
    Ich lass mich mit dem Interview da durch leiten und bisher klappte alles recht einfach.
    Allerdings häng ich grad an einer Stelle und finde nirgends ne eindeutige Antwort.
    Ich hab eine Kapitallebensversicherung mit BUZ und Einschluss des Dienstunfähigkeitsrisikos. Ist eine ohne Kaptalwahlrecht.
    Bei Ablauf oder Tod wird eine gewisse Summe ausgezahlt.
    Abgeschlossen hab ich sie 2013.
    Ich weiß nur gerade absolut nicht wo ich wieviel eintragen muss.
    Die Hilfen bei Lebensversicherung und co hätten mich jetzt zu Zeile 50 der Vorsorgeaufwendung gebracht.
    Aber wenn ich da eine Summe eintrage, wird mir eine geringere Nachzahlung angezeigt und eigentlich dachte ich müsste das Gegenteil der Fall sein.
    Bin da grad echt am verzweifeln.
    Ich hoffe mir kann da jemand helfen.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Da die Kapitallebensversicherung erst 2013 abgeschlossen wurde, sind die Beiträge steuerlich nicht absetzbar - einschließlich die der Zusatzversicherungen.


    In Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand gehören Beiträge zu Risikoversicherungen, Unfall- oder Haftpflichtversicherungen. Das ist etwas anderes.


    Viele Grüße
    Rautka

  • hmm, das stimmt, wenn es eine bestimmt Form der Lebensversicherung wäre.
    Meine fällt jedoch unter folgende Regelung


    ABSCHLUSS NACH DEM 31. DEZEMBER 2004
    Haben Sie Ihre Kapitallebensversicherung, Ihre Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht oder Ihre fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen, gilt für die steuerliche Behandlung das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG, hier als WANN SIE NUR DIE HÄLFTE VERSTEUERN MÜSSEN
    Ausnahmsweise nur die Hälfte der Erträge Ihrer Kapitallebensversicherung müssen Sie versteuern, wenn,

    • die Ablaufleistung in einem Betrag ausgezahlt wird,
    • der Vertrag eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren hat,
    • die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahrs erfolgt (für Neuverträge seit dem Jahr 2012 dem vollendeten 62. Lebensjahr) und
    • der Todesfallschutz mindestens 50 Prozent der Beitragssumme umfasst (für Verträge, die nach dem 31. März 2009 abgeschlossen wurden).


    Es treffen alle Punkte zu, demnach müsste ich die hälfte steuerlich absetzen können, was mich wieder zu der Frage bringt wo ich das genau eintrage

  • Hallo Hannibal89,


    hast Du gelesen, was du zitierst?


    Ausnahmsweise nur die Hälfte der Erträge Ihrer Kapitallebensversicherung müssen Sie versteuern, wenn ...

    (Hervorhebung von mir)
    Welche Erträge willst du denn jetzt versteuern bzw. absetzen? Bei Ablauf musst du, wie zitiert, tatsächlich nur die Hälfte der Erträge versteuern. Das ist aber wohl frühestens in 11 Jahren. Darüber wirst du, wenn es soweit ist, rechtzeitig informiert. Derzeit hast du noch keine Erträge, deshalb gilt das, was wir dir schon geschrieben haben.


    Viele Grüße
    Rautka