Einzelveranlagung von Ehegatten für Veranlagungszeitraum 2013

  • mac:steuer 2014 hat uns für die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2013 die "neue" eine Einzelveranlagung ohne hälftige Teilung empfohlen. In den letzten Jahren wurde immer zusammen veranlagt. Die zu erwartende Steuerrückerstattung soll unterm Strich durch die Einzelveranlagung etwas höher ausfallen. So haben wir es dann auch gemacht und zwei Anträge eingereicht (noch ohne Reaktion des Finanzamts). Allerdings stelle ich mir jetzt folgende Frage: Bei der Einzelveranlagung werden ja zwei getrennte Steuerbescheide erstellt. Das bedeutet für mich (Steuerklasse III) eine üppige Nachzahlung, für meine Frau (Steuerklasse V) eine noch etwas üppigere Erstattung; was im Ergebnis zu einer Erstattung führt. Nur, wie wird das abgewickelt? Bekommen wir - für meine Frau - erst eine Erstattung, die dann wieder - für mich - an das Finanzamt gezahlt werden muss? Und - weitaus bedeutsamer - wie sieht es mit einem Vorauszahlungsbescheid aus? Angesichts meiner üppigen Nachzahlung, müsste das Finanzamt eigentlich ebenso üppige Vorauszahlungen festsetzen. Wird dabei berücksichtigt, dass wir ein Ehepaar sind, und sich die Nachzahlung eigentlich egalisiert? Rein sachlogisch müsste es so laufen, insbesondere auch, weil die Wahl zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung jedes Jahr neu getroffen werde kann, und die Festsetzung von Vorauszahlungen für den nächsten Veranlagungszeitraum diese Wahl dann wohl zu Lasten des Steuerpflichtigen vorwegnehmen würde. Doch, was ist bei Steuern eigentlich schon logisch.

  • Ich krame das Thema mal aus.


    Da genau das bei uns (Verheiratet, Steuerklasse III / V ) eingetreten ist.

    Sonst haben wir immer Gemeinsam veranlagt.

    Diesmal hat mir aber das Program vorgeschlagen ( Einzelveranlagung) ,da ja wie oben schon erwähnt es eine höhere Gesamterstattung errechnet hat.


    Das Finanzamt hat alles zu unseren Gunsten bearbeitet.

    Soweit so gut.

    Jetzt möchte das Finanzamt aber für die kommenden Jahre eine Vorauszahlung von dem der sehr viel zurückzahlen muss haben.


    Dieses Problem besteht wohl schon seit längerer Zeit in dem Steuerprogramm.

    Warum warnt mich das Programm nicht vor der Vorauszahlung?


    Besteht die Möglichkeit diese Vorauszahlung beim Finanzamt zu (ich sage mal) stornieren?



    Über eine Positive Meldung freue ich mich.



    Grüße ESt_Niete

  • man kann aber einen Antrag ans FA stellen und begründen, warum 2020ff keine Nachzahlungen kommen werden, weil... ( das sollte schlüssig sein!) und dann wird das FA die VZ herabsetzen oder ganz auf 0,-- stellen!


    Tipp: rufen Sie doch einfach mal an, sehr oft macht der Sachbearbeiter dies dann ohne schriftlichen Antrag, da es für ihn auch weniger Arbeit bedeutet.