Verpflegungsmehraufand

  • Frage zum neuen Reisekostenrecht ab 01.01.2014


    Der Verpflegungsmehraufwand ist nur noch zweistufig gestaffelt (> 8 h < 24 h: 12,00 €, 24 h: 24,00 €).


    Beispielfall:
    Ich habe einen Termin beim Kunden, fahre jedoch zunächst um 06.30 Uhr von zu Hause aus zu meiner „ersten Tätigkeitsstätte“. Um 9.30 Uhr mache ich mich auf den Weg zu meinem Termin beim Kunden und fahre anschließend von dort direkt nach Hause. Dort komme ich um 17.00 Uhr an.
    Wird die Abwesenheitszeit auf die gesamte, von zu Hause aus gerechnete Zeit berechnet, oder nur auf die Zeit, in der ich nicht an der ersten Tätigkeitsstätte anwesend war?

  • natürlich nur auf die Zeit seit Abfahrt von der ersten Tätigkeitsstätte.