Hallo,
meine Frau und ich haben in 2013 eine Eigentumswohnung als Vermietungsobjekt gekauft. Diese Wohnung ist in einem denkmalgeschütztem Haus und wird erst im Laufe diesen Jahres (2014) renoviert und kann somit erst im Dezember vermietet werden. Wir haben jedoch bereits in 2013 die Notarkosten, Grundbucheintragung und die Beurkundung der Grundschuld bezahlt.
Hierzu nun meine Fragen:
> Die Notarkosten, Grundbucheintragung etc. werden über 40 Jahre linear mit 2,5% abgeschrieben und zwar ab dem Jahr an dem die Wohnung an uns übergeht und vermietet werden kann (also 2014)!?
> Die Sanierungskosten (denkmageschützte Immobilien gem. § 7h/7i EStG) werden in den ersten 8 Jahren mit 9 % und dann 4 Jahre mit 7 % abgeschrieben und zwar ab dem Jahr an dem die Wohnung an uns übergeht und vermietet werden kann (also 2014)!?
und die wichtigste Frage:
> Die Notarkosten für die Grundschuldeintragung gelten als Werbungskosten (?) und können in welchem Jahr geltend gemacht werden, auch ab dem Jahr an dem die Wohnung an uns übergeht und vermitete werden kann (also 2014) oder bereits 2013 in dem die Zahlung erfolgte?
Vielen Dank vorab!
Alex