Werbungskosten für Grundschuldeintragung

  • Hallo,


    meine Frau und ich haben in 2013 eine Eigentumswohnung als Vermietungsobjekt gekauft. Diese Wohnung ist in einem denkmalgeschütztem Haus und wird erst im Laufe diesen Jahres (2014) renoviert und kann somit erst im Dezember vermietet werden. Wir haben jedoch bereits in 2013 die Notarkosten, Grundbucheintragung und die Beurkundung der Grundschuld bezahlt.


    Hierzu nun meine Fragen:


    > Die Notarkosten, Grundbucheintragung etc. werden über 40 Jahre linear mit 2,5% abgeschrieben und zwar ab dem Jahr an dem die Wohnung an uns übergeht und vermietet werden kann (also 2014)!?
    > Die Sanierungskosten (denkmageschützte Immobilien gem. § 7h/7i EStG) werden in den ersten 8 Jahren mit 9 % und dann 4 Jahre mit 7 % abgeschrieben und zwar ab dem Jahr an dem die Wohnung an uns übergeht und vermietet werden kann (also 2014)!?


    und die wichtigste Frage:


    > Die Notarkosten für die Grundschuldeintragung gelten als Werbungskosten (?) und können in welchem Jahr geltend gemacht werden, auch ab dem Jahr an dem die Wohnung an uns übergeht und vermitete werden kann (also 2014) oder bereits 2013 in dem die Zahlung erfolgte?


    Vielen Dank vorab!


    Alex

    • Offizieller Beitrag

    Die Notarkosten, Grundbucheintragung etc. werden über 40 Jahre linear mit 2,5% abgeschrieben und zwar ab dem Jahr an dem die Wohnung an uns übergeht und vermietet werden kann (also 2014)!?

    Die Notarkosten für die Grundschuldeintragung ...

    Warum sollten die anders behandelt werden als die Eintragung der Grundschuld, die für den Besitz Übergang, Nutzungen und Lasten obligatorisch ist?


    Das sollte Dein Steuerprogramm aber in den entsprechenden Eingabemasken hinreichend beantworten.


    Für die ersten Jahre sollte man bei solchen Fallgestalltungen vielleicht die Inanspruchnahme eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe überdenken.

  • Danke für die schnelle Antwort!


    Wir haben und lassen uns auch von einem Steuerberater unterstützen, über dieses Detail haben wir jedoch noch nicht gesprochen und ich habe gehofft hier eine schnelle Antwort zu erhalten, da ich gerade die Einkommensteuererklärung für 2013 erstelle.


    Im Steuersparbuch habe ich leider hierzu auch keine Antwort gefunden; habe aber im Internet in einem Artikel gelesen, dass diese Kosten der Grundschuldeintragung zu den Finanzierungskosten zählen und nicht zu den Anschaffungskosten und somit Werbungskosten sind. Diese werden doch normalerweise in dem Jahr der Zahlung geltend gemacht oder hier eben nicht, da Einkünfte aus Vermietung erst in 2014 entstehen!?

    • Offizieller Beitrag

    Ich war hier davon ausgeagngen, dass die Notarkosten für die Auflassungsvormerkung meinst, die Erwerbsnebenkosten darstellen. Wenn Du in der Tat die Kosten der Eintragung der Darlehenssicherung für die Finazierung meinst, dann liegen insoweit natürlich im Jahr der Zahlung sofort abziehbare Werbungskosten vor.


    Erklärt das Steuer-Sparbuch übrigens auch so:



    Allerdings wirst Du in diesem Zusammenhang dann wohl auch auf seit Jahren bestehendes Problem des Programms bei vorweggenommenen Werbungskosten zu V+V stoßen:



    Darauf wurde aber an anderer Stelle im Forum schon sehr oft eingegangen, deshalb nur als Hinweis.

  • Ja, genau diese Kosten meinte ich ;)


    Danke für die Erklärung und das Problem mit dem Anschaffungsdatum ist mir auch schon beim Rumprobieren aufgefallen...
    Suche dann gleich mal hier im Forum nach einer Lösung.


    Vielen Dank!