Was kann ich bei der Umsatzsteuer Erklärung und/oder der Einkommenssteuer Erklärung absetzen?

  • Hallo,


    ich bin ab April selbständig (mit Gewerbeschein, Dienstleister im Bereich Online Marketing). Ich arbeite von zuhause in einer 1 Zimmer Wohnung. Ich nutze für die Erfassung meiner Einnahmen und Ausgaben das WISO Sparbuch 2014.
    Was kann ich von diesen Dingen absetzen und wo? Meine eigene Einschätzung und Recherche habe ich dahinter geschrieben, daher würde es schon helfen, wenn ihr sagt Richtig oder falsch. Über ergänzende Tipps würde ich mich natürlich freuen.



    1. Autokosten (Benzin, Reperaturen, TÜV, Stellplatz usw.) - Nur wenn ich es beruflich nutze - Umsatzsteuer + Einkommenssteuer


    2. Handykosten - Umsatzsteuer + Einkommenssteuer


    3. DSL und Telefon - Umsatzsteuer + Einkommenssteuer


    4. Miete - Nur wenn ich 2 Zimmer hätte und das eine Zimmer ausschließlich als Büro nutze, es dürfte z.B, kein Bett drin stehen - Umsatzsteuer + Einkommenssteuer


    5. Stromkosten - ?


    6. Knollen - ?


    7. GEZ - Umsatzsteuer + Einkommenssteuer


    8. Kontoführungsgebühren - Umsatzsteuer + Einkommenssteuer


    9. Kleidung, Schuhe - Wenn Sie beruflich genutzt werden ja. Gehört dazu auch ein neuer Anzug z.B.? - Umsatzsteuer + Einkommenssteuer


    10. Fahrtkosten mit Bus und Bahn - Wenn ich die Fahrt für meine Arbeit gemacht habe ja - Umsatzsteuer + Einkommenssteuer


    11. Private Haftpflicht, Rechtsschutz, RLV - Einkommenssteuer


    12. Vermögenshaftpflicht, Berufshaftpflicht... - Umsatzsteuer



    13. KindKind (lebt nicht bei mir im Haushalt) - ?
    13.1 Kindesunterhalt
    13.2 Schulgeld
    13.3 Nachhilfe
    13.4 Sonstiges


    Gruß
    ebody

    • Offizieller Beitrag

    Grundsatz: Alle ausschließlich betrieblich benötigten Dinge sind im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Ausgaben ansetzbar.


    1. Autokosten (Benzin, Reperaturen, TÜV, Stellplatz usw.) - Nur wenn ich es beruflich nutze - Umsatzsteuer + Einkommenssteuer


    Nur dann, wenn das Fahrzeug dem Betrieb gehört. Für Ihren Privatwagen gilt: 0,30Euro pro gefahrenen Kilometer. Soll das Kfz betriebliches Vermögen werden (ggf. MUSS es das sogar), dann müssen Sie die private Kfz Nutzung korrekt versteuern.


    2. Handykosten - Umsatzsteuer + Einkommenssteuer

    Ja, der betriebliche Anteil, das sind selten 100%

    3. DSL und Telefon - Umsatzsteuer + Einkommenssteuer

    sh. 2.

    4. Miete - Nur wenn ich 2 Zimmer hätte und das eine Zimmer ausschließlich als Büro nutze, es dürfte z.B, kein Bett drin stehen - Umsatzsteuer + Einkommenssteuer


    Suchwort: häusliches Arbeitszimmer


    5. Stromkosten - ?

    Gehört dann wohl zum häuslichen Arbeitszimmer


    6. Knollen - ?

    Never- nicht abzugsfähig!


    7. GEZ - Umsatzsteuer + Einkommenssteuer

    GEZ wofür? Privatwohnung: no. Für ein im Betriebsvermögen gehaltenes Kfz: ja.

    8. Kontoführungsgebühren - Umsatzsteuer + Einkommenssteuer

    In die EÜR für das betriebliche Konto in der ausgewiesenen Höhe- Umsatzsteuer ist da aber ganz selten enthalten!


    9. Kleidung, Schuhe - Wenn Sie beruflich genutzt werden ja. Gehört dazu auch ein neuer Anzug z.B.? - Umsatzsteuer + Einkommenssteuer

    Nope, nie. Außer Sie sind Handwerker und brauchen Sicherheitsschuhe. Businesskleidung gehört da regelmäßig nicht zu.


    10. Fahrtkosten mit Bus und Bahn - Wenn ich die Fahrt für meine Arbeit gemacht habe ja - Umsatzsteuer + Einkommenssteuer

    Ja, EÜR und Umsatzsteuer- bitte Steuersatz beachten.

    11. Private Haftpflicht, Rechtsschutz, RLV - Einkommenssteuer

    Rechtschutz mit dem Anteil, mit dem die betrieblichen Belange abgedeckt werden. Haftpflicht in die Anlage Vorsorgeaufwand, RLV auch.


    12. Vermögenshaftpflicht, Berufshaftpflicht... - Umsatzsteuer

    Versicherungen haben keine Umsatzsteuer! Aber die beiden Dinge kommen in die EÜR


    13. KindKind (lebt nicht bei mir im Haushalt) - ?
    13.1 Kindesunterhalt
    13.2 Schulgeld
    13.3 Nachhilfe
    13.4 Sonstiges

    Schulgeld: eventuell, Nachhilfe, Unterhalt: no, sonstiges: sofern es sich um Krankheitkosten handelt: ggf. AGB in der Einkommensteuererklärung.


    Gruß
    ebody


    Steuerberater kommen in die EÜR UND die USTerklärung.


    Wäre das nichts für Sie? Wenigstens am Anfang?



    Ansonsten: n schönen Gruß zurück.

    • Offizieller Beitrag

    Wäre das nichts für Sie? Wenigstens am Anfang?

    Und bitte zukünftig keine Threads zum Thema "Meine Steuererklärung", sondern entsprechend den Forenregeln getrennte Threads zu jedem Thema mit aussagekräftigem Titel (sofern es keine Threads dazu bereits gibt -> Erweiterte Suche).

  • Es haben sich neue Kosten ergeben und wollte fragen, ob mir jemand sagen kann, ob ich diese in der Umsatzsteuervoranmeldung angeben kann oder unter welchem Sachkonto ich die buchen muss?



    • Unter welchem Sachkonto buche ich die Bahncard? - 4673 19% ?
    • Unter welchem Sachkonto buche ich die U-Bahn, Bus Fahrkarten? - 4673 7% ?
    • Kann ich Krankenkassenbeitrag und AV auch angeben? - 4130?
    • Reisezahnbürste und alles was ich für eine Geschäftsreise kaufe?
    • Schuhe und Pflegemittel?
    • Tägliches Essen absetzen auf Dienstreisen?
    • IT Haftpflicht?




    Gruß
    ebody