Riester-Rente: Beitragspflichtige Einnahmen als Tagesmutter?

  • Meine Frau und ich haben einen Riesterrentenvertrag am Laufen.


    Bei mir ist im wesentlichen das Beitragspflichtige Einnahmen = Mein Gehalt.


    Meine Frau arbeitet freiberuflich als Tagesmutter (ohne Versicherungspflicht) . Sie verdient nicht viel und keine Kranken oder Sozialversicherungen oder Rente zahlen.


    Sind nun ihre Beitragspflichtigen Einnahmen für die Riesterrente 0 ?


    glaube ich auch falscher thread habe unter Bedienung RiesterRente Beitragspflichtige Einnahmen gepostet. hoffe da passts besser

  • Hallo Gentlehag!

    Bei mir ist im wesentlichen das Beitragspflichtige Einnahmen = Mein Gehalt.

    Es zählen die in der "Meldebescheinigung zur Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV" bescheinigten Einnahmen des Vorjahres (in der Steuererklärung für 2013 also die für 2012). Das ist nicht unbedingt das gleiche wie das Gehalt vom Gehaltszettel!


    Meine Frau arbeitet freiberuflich als Tagesmutter (ohne Versicherungspflicht) . Sie verdient nicht viel und keine Kranken oder Sozialversicherungen oder Rente zahlen.

    Dann ist sie über dich mittelbar zulageberechtigt und das Einkommen spielt keine Rolle.


    Viele Grüße
    Rautka

  • Danke für deine Antwort.


    Die Meldung der Sozialversicherung ist in meinem Fall deckungs mit dem Gehaltszettel.


    Sie hat aber aktuell keinen . Also Kreuze ich bei ihr nur "mittelbar" an ?