Händler verkauft Neuware mit Differenzbesteuerung. Ist das so korrekt?

  • Hallo Zusammen!


    ich habe einen kleinen Posten Ware (CD´s, DVD´s) von einem größeren Bekannten "Player" erworben. Angegeben wurde, dass die Artikel neu sind. Dementsprechend geh ich auch davon aus, dass die Rechnung ebenfalls 19% MwSt. enthält. Alle bestellten Artikel waren verschweisst und versiegelt.


    Meine Frage ist nun ob der Verkäufer Neuware unter der Differenzbesteuerung anbieten darf?


    Meines Wissens greift die Differenzbesteuerung doch nur bei gebrauchten Artikeln oder hab ich da einen Denkfehler drin?


    Den Verkäufer habe ich bereits angeschrieben und das hier war seine Antwort


    "Da die Artikel von uns aus Privathaushalten angekauft werden, wurde der Mehrwertsteursatz bereits durch den ursprünglichen
    Käufer korrekt entrichtet und ist daher für uns nicht mehr ausweisbar."


    Falls der Verkäufer Recht hat wie muss ich den Einkauf dann buchen. Finde nicht die passende Kategorie für die Zuordnung.

  • Wenn der Händler keine MwSt ausweist, würde das ja bedeuten, dass er die Ware ohne Gewinn verkauft hat und das ist ja eher unwahrscheinlich. Du solltest also zumindest eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt über den Gewinnanteil bekommen. Das mal nur nebenbei.

    • Offizieller Beitrag

    Heiko: nein!


    Jemand, der die Differenzbesteuerung anwendet, darf/braucht keine Umsatzsteuer ausweisen. Steuer aus Differenzbesteuerten Artikel sind nicht als Vorsteuer abzugsfähig.

  • Heiko: nein!


    Jemand, der die Differenzbesteuerung anwendet, darf/braucht keine Umsatzsteuer ausweisen. Steuer aus Differenzbesteuerten Artikel sind nicht als Vorsteuer abzugsfähig.


    Oha, da wäre ich einem Mißverständnis aufgesessen, als ich diesen Text bei gelesen hatte und hätte brav MwSt auf den Gewinnanteil ausgewiesen. War mir allerdings auch schon etwas spanisch vorgekommen, weil dann der Kunde wüßte, was mein Anteil am Produkt ist...



    Na zum Glück ist das für mich eh nicht relevant, da ich nix kaufe, was keine MwSt. enthält. ;)
    Danke liebes Häschen. :love:

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  • Sind dir diese Quellen darüber geläufig?

    • Suche im Forum
    • Bedienhilfe PDF
    • Erste Hilfe: Steuern und Buchführung


    Antwort Neein


    ja, ich habe die Bedienhilfe gelesen und weiss auch wie ich eine Rechnung erstelle und die jeweiligen Positionen als differenzbesteurte Artikel einpflege. Hier bei mir geht es allerdings um eine Eingangsrechnung (bezahlt mit Kreditkarte). Wie soll ich bei Zahlung/Kasse unter meiner Kreditkarte eine Ausgabe erstellen, wenn ich die richtige Kategorie nicht habe. Wareingang ohne Umsatzsteuer ist ja nun nicht wirklich zutreffend.


    Heiko: nein!


    Jemand, der die Differenzbesteuerung anwendet, darf/braucht keine Umsatzsteuer ausweisen. Steuer aus Differenzbesteuerten Artikel sind nicht als Vorsteuer abzugsfähig.


    Die Differenzbesteuerung kann der Verkäufer auch für nagelneue verschweisste und versiegelte Waren nutzen? Ist denn die Differenzbesteuerung nicht für gebrauchte bewegliche Güter?

    • Offizieller Beitrag

    Die Differenzbesteuerung kann der Verkäufer auch für nagelneue verschweisste und versiegelte Waren nutzen?

    ... Antwort Neein


    Wareingang ohne Umsatzsteuer ist ja nun nicht wirklich zutreffend.

    Jemand, der die Differenzbesteuerung anwendet, darf/braucht keine Umsatzsteuer ausweisen. Steuer aus Differenzbesteuerten Artikel sind nicht als Vorsteuer abzugsfähig.

  • okay. Also ich hab mir das so gedacht, dass ich die Rechnung (komplett Differenzbesteuert) als Wareneingang ohne Umsatzsteuer buche, da der SKR03 Kontenplan eben kein anderes Konto hat. Verkäufe der Artikel aus dieser Rechnung sind dann eben auf das Differenzkonto für Erlöse zu buchen.


    Bei einer Gutschrift / Nachlass von dem Händler zu der Rechnung ist dann das Konto Wareneingang ohne Umsatzsteuer auswählen, da ja die Eingangsrechnung ebenfalls über dieses Konto läuft. Würdet ihr dies genauso machen?

    • Offizieller Beitrag

    Es IST doch auch ein Wareneingang ohne Umsatzsteuer (=kein Vorsteuerabzug).


    Darüber, ob der Händler die Differenzbesteuerung zu Recht anwendet oder nicht, würde ich mir nicht weiter den Kopf zermartern. Im Zweifelsfalle zahlt er die volle Umsatzsteuer nach, den Kunden interessiert hier nur: Vorsteuerabzug ja/nein- und da ist die Antwort: nein.


    Nachträgliche Gutschriften sind immer auf das gleiche Konto zu buchen, wie der Umsatz der ursprünglichen Rechnung.