Umsatzsteuer(-Voranmeldung): Buchungsdatum von Aufwendungen, die vor dem Beginn der Selbständigkeit liegen

  • Ich werde mich ab Juli selbständig machen. Zur Vorbereitung dieser Selbständigkeit habe ich die im Zusammenhang meiner Selbständigkeit stehenden Aufwendungen (z.B. Büroausbau, Möbel, IT, ...) hoffentlich ordnungsgemäß erfasst. Nun spiele ich die Zeit ab Juli gedanklich durch und stelle fest, dass z.B. im Kontext der Umsatzsteuer-Voranmeldung keine Daten aus dem aktuellen Zeitraum "sichtbar" bzw. berücksichtigt werden, da diese im Juli (bzw. Anfang August) zu weit in der Vergangenheit liegen werden.


    Meine Frage: Wie kann / sollte ich mit diesem Sachverhalt umgehen?

    • Setze ich bei allen Positionen das Buchungsdatum z.B. auf den 2. Juli (Rechnungsdatum, etc. belasse ich wie im Original)?
    • Oder fließen diese Daten erst in die finale Umsatzsteuermeldung am Ende des Jahres ein (was wohl einen gewissen Nachteil bedeuten würde)?
    • ...oder gibt es eine andere Alternative?

    Für hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar.

    Lebe in der Vergangenheit, wenn Du traurig sein willst.
    Lebe in der Zukunft, wenn Du ängstlich sein willst.
    Lebe in der Gegenwart, wenn Du glücklich sein willst.

    2 Mal editiert, zuletzt von TorstenM ()

  • Nachdem ich meinen Beitrag / meine Frage eingestellt hatte, habe ich im Bereich "Ähnliche Themen" den Beitrag "Was mache ich mit Kosten vor meiner Existenzgründung am 01.12.2010 im Zusammenhang mit ersten Umsatzsteuervoranmeldung? " (Kategorie "Buchführung") gesehen. Dieser ist sicherlich schon ganz hilfreich. Dennoch würde ich mich über eine "finale" belastbare Aussage sehr freuen.

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    • Offizieller Beitrag

    Wenn es sich um Vorgründungskosten im selben Jahr handelt, finde ich die Behandlung sehr einfach und unkompliziert.


    Ich würde das Buchungsdatum auf den ersten Tag der offiziellen Aufnahme der Tätigkeit legen und im Text das korrekte Datum erfassen. Das Vorgehen bringt den Vorteil des Genusses des Vorsteuerabzugs.

  • Vielen Dank, "Häschen", für Deine Unterstützung.


    Ich habe inzwischen das "Formular zur steuerlichen Erfassung" beim Finanzamt abgegeben. Dabei hatte ich gegenüber der sehr freundlichen (und dem Anschein nach sehr erfahrenen) Dame meine "kleine Herausforderung" erwähnt. Sie deutete an, dass das Ändern des Buchungsdatums nicht die Lösung wäre. Vielmehr sollte ich - sobald ich meine neue Steuernummer erhalten hätte (ca. 2-3 Wochen) - rückwirkend für jeden Monat meine Umsatzsteuererklärung abgeben (auch schon vor dem Juli). Sie würde an die entsprechende Abteilung die Information weitergeben, dass ich dann seit Januar 2014 meldepflichtig sei. Da aber "offiziell" die Fristen für eine "reguläre" Abgabe verstrichen seien, könnte es allerdings aufgrund vorhandener Standardprozesse passieren, dass ich ggf. eine Mahnung erhalten würde. In diesem Fall sollte ich mich melden und das Thema würde "intern" geklärt.


    Für mich ist diese Lösung in Ordnung, da ich dann einfach als Buchungsdatum das Rechnungsdatum belassen kann und nichts anpassen muss.

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  • Nachtrag: Ich erhielt noch eine Rückmeldung vom Finanzamt - von einer anderen Kollegin:


    "Genau genommen beginnt Ihre Selbständigkeit mit Aufnahme den ersten mit der Tätigkeit in Zusammenhang stehenden vorbereitenden Handlungen – wozu der Büroausbau, die Anschaffung von Mobiliar, Einrichtung von IT etc. gehören. Hierbei handelt es sich um vorweggenommene Betriebsausgaben, aus denen die Vorsteuer abziehbar ist. Deshalb sind Sie grundsätzlich bereits dann steuerlich als Unternehmer zu erfassen und sie müssten auch dann bereits Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben – die zwar noch keine Umsätze, aber die abziehbaren Vorsteuern ausweisen.
    Nach Rücksprache mit der Umsatzsteuervoranmeldungsstelle spricht jedoch nichts dagegen, wenn Sie damit so verfahren, wie Sie es in Ihrer Mail vom [...] vorgeschlagen haben – dass Sie die bereits angefallenen Ausgaben erst ab Buchungsbeginn am 02.07. erfassen (ohne das Rechnungsdatum zu ändern), da es sich letztendlich nicht auswirkt. Es muss lediglich ausgeschlossen werden können, dass die Vorsteuern / Betriebsausgaben doppelt berücksichtigt werden.
    Wollen Sie es rechtlich korrekt machen, so müssen wir Ihre Unternehmereigenschaft bereits zu dem Zeitpunkt zu Grunde legen, in dem sie mit den vorbereitenden Handlungen begonnen bzw. die erste Eingangsrechnung erhalten haben. In diesem Fall teilen Sie uns bitte den abweichenden Termin des Beginns der unternehmerischen Tätigkeit mit."


    Also: Die EINE Lösung gibt's wohl nicht... ;)

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    • Offizieller Beitrag

    Also: Die EINE Lösung gibt's wohl nicht...


    Doch. Machen Sie es so, wie es Ihnen vorgeschlagen wurde: erfassen Sie die Belege mit den Buchungsdatum, auf den die Betriebsgründung fällt.
    Das ist nicht nur vom Finanzamt schriftlich bestätigt akzeptiert worden, es ist zudem gängige Praxis in der steuerberaterlichen Praxis.


    spricht jedoch nichts dagegen, wenn Sie damit so verfahren, wie Sie es in Ihrer Mail vom [...] vorgeschlagen haben –


    Achjeh, wie furchtbar großzügig von der Dame.


    Wenn Sie anders geantwortet hätte, dann hätte mich auch interessiert, was genau damit erreicht werden sollte, denn
    1. wird hier nichts anderes getan, als Vorsteuer später als zulässig zu erklären
    2. wäre Sie alternativ auch die Erklärung dafür schuldig geblieben, wie man ganz praktisch hätte Voranmeldungen abgeben können, bevor das Finanzamt die Steuernummer zugeteilt hat.


    dass Sie die bereits angefallenen Ausgaben erst ab Buchungsbeginn am 02.07. erfassen (ohne das Rechnungsdatum zu ändern), da es sich letztendlich nicht auswirkt. Es muss lediglich ausgeschlossen werden können, dass die Vorsteuern / Betriebsausgaben doppelt berücksichtigt werden.

    Selbstverständlich, was ich sach!
    Das bleibt regelmäßig unbeanstandet, schon aus rein praktischen Erwägungen.


    Einfach mal auf Mutti hören. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_charly_megaphon.gif]

    • Offizieller Beitrag

    Selbstverständlich, was ich sach!
    Das bleibt regelmäßig unbeanstandet, schon aus rein praktischen Erwägungen.


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    Genau.


    Es ist meiner Erfahrung nach aber beides durchaus gängige Praxis. Anderernfalls würde einfach, nach vorheriger Absprache, das Umsatzsteuersignal vorverlegt werden und dann nachträglich Voranmeldungen für die offenen Zeiträume erstellt werden. Gibt aber regelmäßig schönes durcheinander, weil dann alle automatischen Funktion des Computersystems greifen (u.a. Mahnungen etc.). Also ist häschens Beschreibung für alle Seiten die vorteilhafteste und einfachste Art der Umsetzung. Abgesehen davon wird kein Prüfer ein steuerrechtlich zutreffendes Ergebnis beanstanden, er wird sich im Zweifel allenfalls die Vorgehensweise erklären lassen. Das gilt nicht nur für diesen Sachverhalt.