Hobbykünstler verkauft eigene Bilder

  • Ich grüße alle Steuersparer und habe gleich mal ein paar Fragen, um deren Beantwortung ich bitte:


    Das Scenario:
    Ein nebenberuflicher Hobbykünstler verkauft hie und da eines seiner Gemälde.


    (Zu diesem Thema gibt es in diesem Forum am 12.10.2001 einen Beitrag von Elke Posselt mit dem Titel "Einnahmen aus dem Verkauf meiner Bilder". Allerdings bin ich der Meinung, dass hier doch einige Fragen offen blieben; deshalb ein neuer Anlauf meinerseits.)



    Zitat aus dem ESTG:

    Einkommensteuergesetz 1997


    § 3 Steuerfreie Einnahmen sind...


    26. Einnahmen ... aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten ... bis zur Höhe von insgesamt 3.600 Deutsche Mark im Jahr. Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen;... (Zitat Ende)


    Frage 1: Sehe ich das richtig, dass ich jährliche Einnahmen aus dem Verkauf eigener Gemälde bis zu einem Betrag von DM 3.600 (bzw. entsprechender EURO-Betrag) nicht versteuern muss?


    Frage 2: Muss ich jeden Verkauf eines Bildes dem Finanzamt melden, auch wenn die Gesamteinnahmen unter der Freigrenze bleiben?


    Frage 3: Wenn ich z.B 3.800 DM einnehme, kann ich nur dann Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen, wenn deren Betrag größer ist als 3.600 DM, das heißt für mein Beispiel hier, wenn meine Betriebsausgaben (Farben, Pinsel, Leinwand) nur DM 3.000 betragen, muss ich trotzdem die vollen DM 3.800 versteuern. Ist das so richtig?


    Danke im Voraus für die Antworten.


    RW