§10 Verlustvortrag von Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • Wo trage ich den §10 verbleibenden Verlustvortrag von Einkünfte aus Kapitalvermögen ein?


    Finde im Programm selbst keinen passenden Eintrag. Nur den Eintrag –"Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Abgeltungssteuer § 20 Abs. 6 S 6 ETPG "

    • Offizieller Beitrag

    Finde im Programm selbst keinen passenden Eintrag. Nur den Eintrag –"Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Abgeltungssteuer § 20 Abs. 6 S 6 ETPG "

    Und was gefällt Dir daran nicht? Eine passendere Position wirst Du nicht finden. Vorstehendes, erläuterndes Fragezeichen angeklickt?