Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier und hoffe ich poste meine Anfrage nun an der richtigen Stelle.
Über die Suche bin ich trotz intensiver Recherche nicht weiter gekommen, daher hoffe ich auf Hilfe an dieser Stelle.
Für alle Antworten vorab meinen besten Dank!
Hier meine Frage(n):
Ich gehe seit 01.03.2013 als Arbeitnehmer einer beruflich
veranlassten Auswärtstätigkeit nach.
Das heißt ich kann Reisekosten geltend machen und dabei die
tatsächlichen Fahrzeugkosten ansetzen.
Hierbei geht es mir speziell um den Punkt, wie ich die
Abschreibung für ein Gebrauchtfahrzeug korrekt ermittle.
Hier die Daten zum Fahrzeug:
Anschaffungszeitpunkt:
16.02.2013
Kaufpreis Gebrauchtfahrzeug: 19.000 EUR
Fzg: Audi A6 Avant (Neupreis ca. 69.000 EUR), 148.000 km,
Erstzulassung 06/2009, d.h. knapp 4 Jahre alt zum Zeitpunkt des Erwerbs.
Jahresfahrleistung: 20-25 Tkm, davon 50% beruflich bedingt
Ich frage mich nun, ob ich für die Abschreibung den
Kaufpreis heranziehe, den ich selbst bezahlt habe oder ob ich die ursprüngliche
AfA fortführen muss (da ich den Wagen von einem Unternehmer erworben habe, gehe
ich davon aus, dass der Wagen zuvor über 6 Jahre linear abgeschrieben wurde,
somit also noch nicht vollständig abgeschrieben ist).
Was ist richtig?
a) Kaufpreis abschreiben?
d.h. 19.000 EUR : 2 Jahre (angenommene Restnutzungsdauer) =
8.500 EUR AfA p.a.
>>> zeitanteilige Erfassung für März bis Dez. 2013
= 10/12 von 8.500 = 7.083 EUR
b) AfA fortführen
d.h. bisher abgeschrieben (06/2009 - 02/2013) = 44 Monate
>>> Gesamt-Abschreibungsdauer = 6 Jahre = 72
Monate abzgl. 44 Monate = 28 Monate Rest
>>> Abschreibung pro Monat = 69.000 EUR / 72 Monate
= 958,33 EUR
>>> Abschreibung für 2013: 10 x 958,33 = 9.583,30 EUR
c) eine andere Lösung
Den allerbesten Dank für Ihre Antworten im Voraus.
Gruß
LL