Beihilfe des Staates zur Unterbringung eines Kindes im Internat

  • Hallo,
    mein Sohn besucht ein Gymnasium mit Internatsunterbringung. Schulgeld ist nicht fällig. Für Unterbringung und Verpflegung zahlen wir ca. 400€ monatlich. Der Freistaat Sachsen stützt diese Kosten mit monatlich 165€. Da wir die Kosten nicht absetzen können , habe ich diese auch in der Steuererklärung nicht angegeben, ebenso allerdings auch nicht die Beihilfe. Das Finanzamt hat dann allerdings gemeckert, weil sie die Beihilfe gemeldet bekommen hat und sie meiner Erklärung nicht zuordnen konnte. Nach Übersendung der Kostenaufstellung und der Beihilfebescheide, waren sie allerdings zufrieden, eine Nachforderung kam nicht. Meine Frage lautet: Wo kann ich diese Kosten und die Beihilfe im Programm eingeben, damit ich dieses Jahr alles richtig mache?
    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    M.E. kannst Du die Kosten nirgends angeben. Warum auch, da ja Unterkunfts- und Verpflegungskosten nicht abziehbar sind. Bliebe höchstens eine Anlage nebst Erläuterung mittels gesondertem Begleitschreiben.


    Was meinst Du mit Beihilfe?

  • Vielen Dank für die Antwort, ich hatte das schon so befürchtet. :)


    Die Unterbringungskosten, also Unterkunft und Verpflegung, werden in Sachsen mit 165€ gefördert. Dazu muss man regelmäßig Nachweise beibringen, dass das Kind die Schule besucht. Am Jahresende kommt dann die übliche Mitteilung über die gesamte Höhe der gezahlten Förderung mit Hinweis das die Zahlung dem FA übermittelt wird.