Teile des Bruttolohns nach DBA in USA versteuern - Programmfehler?

  • Mein Arbeitgeber hat mehrere Niederlassungen im Ausland. Ich war letztes Jahr 10 Arbeitstage für meinen Arbeitgeber in den USA und habe für diesen Zeitraum nach DBA auch eine US-Steuererklärung nach Texas geschickt, um meinen Lohn dort zu versteuern. Ich liege nämlich unter dem Freibetrag für den US-State-Tax und spare mir so quasi die Steuern für 10 Arbeitstage (von Progressionsvorbehalt mal abgesehen). Dieses Vorgehen ist bei uns in der Firma üblich. Wir bekommen zunächst die volle Einkommenssteuer von unserem Lohn abgezogen und holen uns dann die US-Tage per Steuererklärung zurück.



    So weit zur Theorie. Wenn ich nun aber in WISO das Formular "Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ausfülle", erniedrigt sich meine absolute Erstattung, je mehr Arbeitstage ich angebe, im Ausland versteuert zu haben. Eigentlich müsste die Beziehung doch andersrum sein!


    Wenn ich angebe, alle arbreitsvertraglich vereinbarten Tage im Ausland versteuert zu haben, ist die Nachzahlung am höchsten (obwohl ich doch dann eigentlich gar nichts in Deutschland zu versteuern hätte?!)


    Ich vermute einen Programmfehler. Das wird dadurch erhärtet, dass das zu versteuernde Einkommen (sichtbar, wenn man oben rechts in WISO bei "Ergebnis" auf "Details" klickt) nicht sinkt, wenn man nach DBA steuerfreies Einkommen angibt. Lediglich die Steuerbelastung steigt.


    Ich vermute also, dass ich irgendwo noch manuell das nach DBA steuerfreie Einkommen vom Brutto abziehen muss (eigentlich sollte das das Programm doch selbst erledigen?).

  • Vielleicht kann mal jemand mit Vollversion schauen, ob das Brutto auf Anlage N Zeile 6 reduziert wird, wenn man nach DBA steuerfreien Lohn angibt und in Zeile 21 der steuerfreie Lohn (zwecks Progressionsvorbehalt) korrekt eingetragen wird? Ich mag ungerne Geld für das Programm ausgeben um dann am Ende damit doch keine Steuererklärung abgeben zu können.


    Meine aktuelle Hypothese ist, dass ich zur korrekten Steuerberechnung das Brutto auf der Lohnsteuerbescheinigung (mit der entsprechenden Funktion in WISO) manuell um den (von WISO) berechneten, nach DBA steuerfreien Betrag mindern muss.


    Vielleicht kann der Hersteller dazu etwas sagen?


    LG

  • da du in der kostenlosen Version zum Ausprobieren keine funktionellen Einschränkungen (ausser Druck und Abgabe per Elster) hast, kannst du das selber ausprobieren. Wenn du eine Antwort von Buhl haben möchtest, musst du den Support kontaktieren, hier sind nur Anwender wie du einer werden möchtest.

    • Offizieller Beitrag

    ... ob das Brutto auf Anlage N Zeile 6 reduziert wird, wenn man nach DBA steuerfreien Lohn angibt und in Zeile 21 der steuerfreie Lohn (zwecks Progressionsvorbehalt) korrekt eingetragen wird?

    Warum sollte dies so passieren? Dann würde dort so etwas ähnliches wie "in Zeile 6 enthalten" stehen.


    M.E. hat der AG den steuerpflichtigen Arbeitslohn grundsätzlich zu überprüfen und zutreffend zu besteuern.


    Und wenn man es in der Einkommensteuererklärung macht, dann ist der elektronische Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung zu belassen und mit dem Eingabebereich der Korrekturen zum Bruttoarbeitslohn zu arbeiten. Der Nachweis über die tatsächlich erfolgte Besteuerung in den USA ist in jedem Fall bei Antragsstellung zu belegen.