Vermietete Wohnung : Hausgeld oder laufende Betriebskosten eintragen

  • Hallo zusammen ,


    Ich habe eine 3 Zimmer Wohnung gekauft und vermietet seit 2013 , und mache jetzt zum ersten mal Steuererklärung mit einnahmen und ausgaben.
    Ich habe soweit alles ausgefüllt dabei hilft ja WiSo steuersparbuch mit , bei einer Sache habe ich meine Bedenken ...


    Mache ich doppelten Eintrag , wenn ich laufende Betriebskosten und hausgeld bei der Steuererklärung eintrage?
    Oder darf man nur eine


    Danke für die Hilfe im Voraus

  • Moin ...


    Doppelte Eingaben sind mit Sicherheit nicht richtig ...


    Was verstehst Du denn unter " Hausgeld " ... ?


    Mit welchem Programm arbeitest Du ... usw ... ?


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Hallo,
    ich habe bis jetzt immer mit wiso steuersparbuch gearbeitet, unter Menü vermietete Objekte kann man auch die Einnahmen und Ausgaben eintragen, unter Werbungskosten trägt man die laufende Betriebskosten ein. Ich habe noch ein Untermenü (weitere Werbungskosten) wo halt das hausgeld eingetragen werden kann.


    ich meine Hausgeld ist ja = Betriebskosten + Instandhaltungsrücklagen


    ich bekomme meine Jahresabrechnung von Hausverwalter

  • Moin ...


    Die Betriebskosten beziehen sich auf die vermietete Wohnung.


    Die Abrechnungen für das Hausgeld beziehen sich auf eine eigengenutzte Wohnung.
    Das Hausgeld ist den Handwerkerleistungen für eine eigengenutze Wohnung gleichzusetzen.


    Du kannst die Abrechnung also nicht doppelt ansetzen!


    Du must also immer gepflegt auf Vermietung und Eigennutzung achten.


    Gruß Kuddel

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    :lol:

  • Kuddel liegt hier nicht ganz richtig. Das Hausgeld zählt bei vermieteten Wohnungen zu den Ausgaben, allerdings ohne den Anteil für die Instandhaltungsrücklage. Allerdings dürfen dann die einzelnen Kostenpositionen nicht angesetzt werden - also entweder die Kostenpositionenen der Abrechnung oder das Hausgeld (ohne Instandhaltungsrücklage) einshchließlich Zahlungen aus Abrechnung (kann für das abgelaufenen Jahr eingetragen werden oder im Jahr der Zahlung).
    Doppelt geht nicht - da hat Kuddel recht.