Buchung Verbleibender Verlustvortrag laut Finanzamt

  • Hallo Zusammen,


    laut Bescheid vom Finanzamt habe ich einen "Verbleibenden Verlustvortrag" mitgeteilt bekommen, der um 50,00 geringer ist als selbst errechnet.
    Die Differenz ergibt sich aus "Hinzurechnung der nichtabziehbaren Aufwendungen z.B. diverse §§ EStG, KStG" bei der Berechnung der Körperschaftssteuer.
    Ich hatte in der Eröffnungsbuchung den selbst errechneten Verlustvortrag "Auf neue Rechnung vorgetragen", der Bescheid vom Finanzamt kam dann später, nach der Prüfung der Steuererklärung.
    Kann mir jemand helfen, wie ich dies jetzt buchen kann, damit es wieder stimmt?
    Ich würde mich sehr freuen und danke Euch schon jetzt sehr.
    Viele Grüße
    PilloQuillo

  • Hallo PilloQuillo


    wenn Du den Deinen verbleibenden VErlustvrotrag "errechnest" und nicht aus der G+V uebernimmst, waere es vielleicht angeraten, dass Du doch einen Steuerberater konsultierst, weil Deine Berechnung offensichtlich falsch war.
    Da kann man Dir hier im Forum leider nicht helfen, weil hier (vermutlich) niemand seine "Verlustvrotrag" selbst berechnen muss da das Programm den Wert liefert.

  • Liegt das Problem eventuell darin, dass es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt? Der Verweis auf die Körperschaftsteuer scheint mir darauf hinzuweisen. Dann entsteht nämlich bei solchenSachverhalten immer eine Differenz zwischen dem (handelsrechtlichen = HGB) Abschluss und dem steuerlichen KSt-Abschluss. Die nicht abziehbaren Teile sind nach Handelsrecht nämlich trotzdem Aufwand, der ergebniswirksam zu buchen ist. Die Körperschaftsteuer-Anpassung wird in steuerlichen Nebenrechnungen erfasst.

  • Hallo babuschka


    guter Hinweis, nur die Bilanz in der USuite wird nach HGB §266 erstellt und nur fuer die E-Bilanz erfolgt eine Ueberleitungsrechnung zur steuerlichen Gewinnermittlung und diese in der G+V. D.h., der in der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB §275 gebucht Aufwand wird dann dort wieder hinzugerechnet und veraendert damit den Betrag der saldierten G+V Konten in der Bilanz.

  • Hallo Zusammen,


    vielen Dank für die Antworten.
    Das Programm hatte den Jahresfehlbetrag natürlich errechnet.
    Plus den Verlustvortrag habe ich das Ganze dann in die Steuererklärungen eingefügt.
    Nachdem Befinden vom Finanzamt fand sich dann eben diese Differenz als "nichtabziehbare Aufwendung".
    Und was dann übrig bleibt, erkennt das Finanzamt als "Verbleibenden Verlustvortrag" an.
    Nun sollte diese Differenz sicher irgendwo gebucht werden, oder?
    Wie buche ich denn diese 50,00 € Abweichung?
    Über Hilfe, würde ich mich sehr freuen und danke Euch schon einmal

  • Hat Franco doch geschrieben - in der Überleitung in der e-Bilanz. In deiner Buchhaltung nach HGB d a r f diese Buchung nicht erfolgen.