Doppelbesteuerungsabkommen mit Schweiz

  • Hallo Forum,


    habe vergeblichst im Forum nach meinem Problem gesucht, daher erstelle ich nun ein Thema...sorry falls ich es nicht gefunden habe.


    Folgendes Problem habe ich für die Steuererklärung 2013.


    Erstmal meine Grunddaten:
    Ich bin als Consultant bei einem Ingenierubüro hier in Deutschland angestellt (bei Karlsruhe).
    Mein Gehalt beziehe ich hier in Deutschland, welches auch hier in Deutschland monatlich versteuert wird.
    Im Jahr 2013 war ich über die "183 Tage"-Grenze (genau genommen 218 Tage) in der Schweiz als externer Consultant tätig.
    Dennoch wurde mein Gehalt in Deutschland weiterhin versteuert, da zuvor nicht absehbar war ob ich über die 183 Tage dort sein werde.
    Nun bekam ich von der Schweizer Steuerbehörde die Aufforderung meine Einkommenssteuer dort abzugeben, da ich über die 183 Tage in der Schweiz war.
    Gemäß einem Telefonat und Emailverkehr, kam heruas, dass ich definitv in der Schweiz die Lohnsteuer dort zu entrichten habe und dass die Deutsche Steuerbehörde die einbehaltenen Steuern mir wieder freigeben muss, damit ich die Schweizerische steuer bezahlen kann.


    Nun habe ich bei unserem Finanzamt angerufen und gefragt, was ich den wie und wo eintragen muss. Leider konnten sie mir nur bedingt eine Hilfestellung leisten, aber ich bekomme immer noch nicht raus, wie ich nun die Steuern zurück bekomme, um die Schweizerische steuer zu bezahlen. Den in Deutschland wurden die Steuern automatisch durch den Arbeitgeber bezahlt, aber nach dem sogenannten Doppelbesteuerungabkommen, sollte ich ja diese wieder zurückbekommen. Doch WIE, WO und WAS trage ich im WISO:mac ein ? Damit ich am Schluss nicht doppelt bezahle, was ja faktisch nicht sein darf.


    Muss ich im Abschnitt der Lohnsteuerkarten die Angaben über das zu versteuernde Bruttoeinkommen wegnehmen und nur die gezahlten Steuern eintragen, welche ich schon geleistet habe ? Den so wie ich es verstanden habe muss ich mein das zu versteuerende Gehalt (Lohnsteuer) für 2013 in der Schweiz abführen und jenes abgeführte Lohnsteuer in DE zurückbekommen.


    Irgendwie steh ich auf dem Schlauch. Bestimmt ist es einfacher als ich es mir denke.


    Ich Danke schon mal allen die mir eine Antwort geben können.


    Grüße, Nuno

    • Offizieller Beitrag

    Da würde sich für mich die Frage nach dem Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Lebensmittelpunkt stellen. Wenn verheiratet, wird dieser ja zweifelsfrei weiterhin in Deutschland gewesen sein. Wenn ledig, könnten die Schweizer Recht haben.


    Ohne konkrete Kenntnis der jeweiligen DBA wird Dir niemand etwas dazu sagen können. Ich an Deiner Stelle würde mich an einen sach-/fachkundigen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden.