An welches Finanzamt wenn Arbeitsplatz nicht mit Wohnsitz übereinstimmt?

  • Hallo zusammen.


    Jetzt hab ich mir die WISO Software geholt und wollte gleich voller Freude loslegen und schon steh ich vor dem ersten Problem. Ich hoffe es hat jmd. Rat für mich.


    Folgendes:
    Ich bin im Mai 2013 zusammen mit meiner Freundin in einen anderen Landkreis gezogen, wegen einer neuen Arbeit. Ich habe meinem neuen Arbeitgeber meine neue Adresse gegeben welche deswegen auch auf der Lohnsteuerbescheinigung von 2013 steht. Nach zwei Wochen haben sich meine Freundin und ich getrennt wobei Sie in der neuen Wohnung blieb. Da ich noch unentschlossen war wie es bei mir aussieht, habe ich mich noch nicht an meinem neuen Wohnort angemeldet. Ich habe mich entschlossen die 120km einfach, jeden Tag zu pendeln und ab und zu bei einem Arbeitskollegen zu übernachten. Wegen gesundheitlicher Probleme meiner Eltern, mache ich das nach wie vor noch so.


    Zusammenfassend:


    - Gemeldet in z.B. Frankfurt
    - Adresse auf Lohnsteuerbescheinigung und Arbeitgeber in z.B. Mannheim
    - Mieteinnahmen in Frankfurt
    - Wohne in Frankfurt und fahre jeden Tag nach Mannheim
    - Als Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Anlage N gebe ich nur den Weg von meiner "Wohnung" (wo meine ehemalige Freundin noch wohnt) und meinen Arbeitgeber an (25km). Ich will keine Probleme oder Rückfragen, dass Sie mir die 120 km einfach nicht glauben, deswegen nur die kurze Strecke.


    So nun zu meiner Frage:
    Wo gebe ich meine Einkommenssteuererklärung ab? In meinem Finanzamt in Frankfurt wo ich gemeldet bin, oder in Mannheim, wo ich arbeite und die Adresse auf der Lohnsteuerbescheinigung steht??? Falls Mannheim die richtige Antwort ist, was soll ich für eine Adresse angeben? Die die auf der Lohnsteuerbescheinigung steht (Mannheim) oder die an der ich gemeldet bin (Frankfurt)


    Wäre toll wenn mir jemand Auskunft geben könnte.


    Vielen Dank und schöne Grüße

  • Achtung, das gilt nur, wenn ischni bei einer Behörde beschäftigt ist. Sonst gilt die Regel Wohnsitzfinanzamt. In einem Anschreiben sollte der Sachverhalt geschildert werden, dann werden auch die längeren Wege anerkannt.

    • Offizieller Beitrag

    Achtung, das gilt nur, wenn ischni bei einer Behörde beschäftigt ist.

    Und gemäß § 19 Absatz 1 Satz 3 AO auch dann nur in den Fällen des § 1 Absatz 2 EStG. Also nihct der typische Steuerfall. Das sollten die Programmierer mal irgendwie anpassen.


    Sonst gilt die Regel Wohnsitzfinanzamt.

    Zustimmung für den überwiegenden Teil der privaten Steuerbürger.


    In einem Anschreiben sollte der Sachverhalt geschildert werden, dann werden auch die längeren Wege anerkannt.

    Zumindest sollte sich der TE dann aber auf Rückfragen hinsichtlich Nachweis der Kilometerleistung einstellen bei arbeitstäglicher einfacher Entfernung 120km, täglich also 240km tatsächlicher Kilometerleistung. Zumal er ja schreibt:

    und ab und zu bei einem Arbeitskollegen zu übernachten.

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für eure super Antworten. Nein ich arbeite nicht bei einer Behörde.



    Zumindest sollte sich der TE dann aber auf Rückfragen hinsichtlich Nachweis der Kilometerleistung einstellen bei arbeitstäglicher einfacher Entfernung 120km, täglich also 240km tatsächlicher Kilometerleistung. Zumal er ja schreibt


    Um genau das zu vermeiden will ich ja nur die 25km angeben.


    Also zusammenfassend heißt es für mich, ich muss die Einkommenssteuererklärung bei meinem Finanzamt abgeben in der ich auch gemeldet bin??

    • Offizieller Beitrag

    Du musst die Erklärung bei dem FA abgeben, in dessen bereich Du Deinen Lebensmittelpunkt bzw. Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Nach Deinen Schilderungen also das FA für die Anschrift von Dir bei Deinen Eltern.


    Ansonsten kann man nur darauf hinweisen, dass Du wahrheitsgemäße Angaben zu machen hast. Aus einer gelegentlichen Übernachtung bei einem Freund vor Ort lässt sich ja nun kein Wohnsitz ableiten.

  • Es könnte m.M. nach aber ein Problem werden, wenn du Strecken angibst, die du effektiv nicht gefahren bist (wahrheitsgemäße Angaben, siehe Anmerkung von miwe).
    Falls du noch entsprechende Unterlagen hast, solltest du in einer Anlage aufführen, wieviel Tage du wirklich von der gemeinsamen Wohnung aus gefahren bist (also die 25 km), an wieviel Tagen von Frankfurt aus (also 120 km) und an wieviel Tagen von deinen Freunden aus (entsprechende km). Die Gesamt-Kilometerleistung kannst du zur Glaubhaftmachung der gefahrenen km z. B. über Werkstattrechnungen oder das Inspektionsheft mit angeben. Wenn du die genaue Anzahl der Tage nicht mehr nachweisen kannst, solltest du schätzen und die Grundlagen deiner Schätzung mit angeben. Du weisst, wann du bei deiner Freundin ausgezogen bist (bis dahin auf jeden Fall 25 km), danach die Anzahl der Übernachtungen bei Freunden bestmöglich schätzen, der Rest sind dann die Fahrten von Frankfurt aus.