Handwerkerrechnung anteilig als Erhaltungsaufwendung und Allgemeine Ausgabe, haushaltsnahe Dienstleistung ansetzbar

  • Hallo Zusammen,


    ich vermiete eine Einliegerwohnung in unserem 2-Familienhaus. Die angefallenen Handwerkerrechnungen, die nicht direkt zuzuordnen waren, wurden anteilig als Erhaltungsaufwand (Vermietung / Verpachtung) im Verhältnis zur vermieteten Fläche angesetzt. (40% vermietete Einliegerwohnung, 60% selbstgenutzte Wohnung).


    Kann der quasi private Teil der Rechnung (60%), der ja nicht als Erhaltungsaufwendung (Vermietung / Verpachtung) abzugsfähig ist, weil er nicht direkt zuzuorden ist, als haushaltsnahe Dienstleistung unter Allgemeine Ausgaben (also 20% des Arbeitslohns) angesetzt werden? Wenn nicht, würde dies doch eine Benachteiligung für mich als Privatperson bedeuten, oder?!


    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen! ^^