Dienstfahrrad wie buchen?

  • Hallo zusammen!
    Mal wieder eine etwas "komische" Frage an Euch!


    Ich schildere mal kurz worum es geht: ich habe mir Anfang des Jahres ein Fahrrad gekauft (habe keine Auto).
    Mit dem Rad besorge ich auch Material und liefere Waren aus. Gekauft habe ich das Rad im März.
    Jetzt sagte mir jemand, ich sollte das Rad auch als Kosten absetzen.
    Meine Fragen nun: kann ich das Rad als Kosten buchen? Falls ja, welches Konto? Das Rad hat um die 700 € gekostet, kann ich es auf einmal absetzen, oder muss man es über Jahre abschreiben?
    Und eine letzte Frage: falls ihr denkt ich kann es absetzen, kann ich es in diesen Monat buchen (wäre eine Privateinlage) obwohl die Rechnung von März ist?


    Im Voraus ganz hertlichen Dank an Euch alle!


    Grüße Euer Vergolder!

  • Du wirst das Fahrrad ja nicht nur dienstlich nutzen. Daher musst du zwei Dinge beachten:
    1) Anteil dienstliche Nutzung --> wenn größer als 10%, kannst du das Fahrrad als "gewillkürtes" Betriebsvermögen behandeln und als Privateinlage ab März entsprechend abschreiben (als Konto würde ich hier Betriebs- und Geschäftsausstattung nehmen). Dann musst du allerdings die restlichen privaten Anteile (AfA, ev. Ersatzteile, Wartung etc,) als Privatnutzung buchen mit entsprechender Umsatzsteuer
    2) Fahrrad wird nur gelegentlich für Dienstfahrten genutzt --> m. E. nach ist dann die km-Pauschale ansetzbar, wobei ich nicht weiß, ob diese für Fahrräder gleich hoch ist wie für PKW (bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle ist dies sol)