Werbungskosten zur Entschädigung/ zum Arbeitslohn für mehrere Jahre

  • Habe aus Mitarbeiteraktien einen Betrag - Lohnsteuerbescheinigung Nr. 10 - erhalten bzw - via 11. und 12. - Steuern bezahlt
    In der Steuersoftware taucht der Punkt Werbungskosten zur Entschädigung/ zum Arbeitslohn für mehrere Jahre auf, innerhalb diesem wiederum Fahrtkosten usw.
    Frage: Können Fahrtkosten die schon einmal gelten gemacht wurden hiervon auch abgezogen werden (für zurückliegende Jahre)?

    • Offizieller Beitrag

    Können Fahrtkosten die schon einmal geltend gemacht wurden hiervon auch abgezogen werden (für zurückliegende Jahre)?

    Selbstverständlich nicht. § 11 EStG ist insoweit zwingend anzuwenden.