Schulkindbetreuung absetzen / Zuschuss Arbeitgeber?

  • Guten Morgen,


    mein "großer" wird diesen Sommer in die Schule kommen. Bis dato habe ich von meinem Arbeitgeber immer einen Kindergartenzuschuss bekommen, so dass für mich die Kosten für den Kindergarten mehr oder weniger auf Null aufgingen. Diesen Zuschuss darf mein Arbeitgeber ja meines Wissens nach mit Einschulung meines Sohnes nicht mehr gewähren. Mein Sohn wird dann mit Beginn der Schulzeit in eine Schulkindbetreuung gehen. In dem Zusammenhang habe ich 2 Fragen. Vielleicht hat ja jemand auch schon genau so mit der Thematik zu tun gehabt und weiß was schlaues dazu:

    • Gibt es eine Möglichkeit, dass der Arbeitgeber einen (anderen?) Zuschuss gewährt für die Schulkindbetreuung, die eben so wie der Kindergartenzuschuss oder zumindest weitestgehend Steuerfrei ist?
    • Ist es korrekt, dass ich zumindest die Kosten für die Schulkindbetreuung selbst steuerlich absetzen kann?

    Würde mich über Feedback freuen.
    Viele Grüße

  • 1. Soweit mir bekannt ist (bin Laie!), kann der Arbeitsgeber den Zuschuss nur solange steuer- und sozialabgabenfrei, wie das Kind noch nicht schulpflichtig ist, also einen Kinderhort, Kindergarten (auch Schulkindergarten) o.ä. besucht. Sobald die 1. Klasse der Grundschule besucht wird, ist Ende mit diesem Zuschuss. Siehe auch §3 Nr 33 EStG.
    2. Die Kosten für die Betreuung NACH dem Unterricht kannst Du steuerlich geltend machen als Sonderausgaben in Höhe von 2/3 der Ausgaben, allerdings nur bis max. 4.000 EUR pro Jahr und Kind. Das ist geregelt in §10 Abs 1 Nr 5 EStG.


    Cedricus