Hallo den Wissenden,
ich bin da gerade verunsichert: überall lese ich, dass ein Kassenbuch am besten handschriftlich und zeitnah, also sicherheitshalber täglich geführt werden sollte, damit es bei einer Steuerprüfung nicht verworfen wird und Anlass für eine Hinzuschätzung bietet. Weil also das Kassenbuch in der Software nachträglich geändert werden kann, wird es doch nicht standhalten bei einer Prüfung, oder? Bedeutet das, ich muss besser doch parallel zur Software ein handschriftliches Exemplar führen, das ich dann zwar in der Software prima erfassen kann, um alle Zahlen übersichtlich dargestellt zu bekommen, das mir aber im Prüfungsfall nichts nutzt, weil es keine unveränderbare Kassenführung erlaubt? Hilft da ein wöchentlicher Kassenabschluss oder ein Export in eine CSV-Datei? Kann man den Kassenabschluss irgendwo (beim Finanzamt womöglich? ) hinterlegen, damit er als gesichert gilt? Oder bleibt neben der handschriftlichen Lösung nur die Wahl einer Software, die nach Buchung unveränderbar ist?
Fazitfrage: Reicht einer/einem SteuerPrüferIn tatsächlich der Ausdruck aus WISO EÜR Kassenbuch??
Ich habe nur etwa drei bis vier Mal wöchentlich kleine Bargeschäfte, wurde aber trotzdem in der letzen Prüfung zur Führung dreier getrennter Kassenbücher angemahnt.
Verunsichert fragt: Marcus Freitag